Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 91

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und Abs. 11, § 3a samt Überschrift, § 4 samt Überschrift, § 5 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 4 erster Satz und Abs. 6 erster Satz, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 bis 7, § 9 samt Überschrift, § 10 samt Überschrift sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/xxxx treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“

Begründung

Zur Z 1 (§ 5 Abs. 2):

Die Länder haben nachvollziehbar dargelegt, dass die erforderliche Datenqualität nur bei Beibehaltung des Meldedatums 30. September gewährleistet werden kann.

Zur Z 2 (§ 7 Abs. 6 Z 1) und Z 3 (§ 7 Abs. 7 Z 1):

Die Änderung des Termins in § 5 Abs. 2 bedingt eine entsprechende redaktionelle Anpassung des Termins.

Zur Z 4 (§ 11 Abs. 2):

Da § 5 Abs. 2 unverändert in Kraft bleibt, entfällt die diesbezügliche Inkrafttretens-Bestimmung.

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


12.17.24

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Zuerst einmal zum Pflegefonds: Ich kann mich meiner Vorrednerin insofern anschließen, als es ganz wichtig ist, dass der Pflegefonds auch für die nächsten fünf Jahre abgesichert ist und dass der Pflegefonds in gewissen Kriterien weiterentwickelt wurde. Tatsächlich gibt es einige Instrumente zur Qualitätssicherung, auch die erwähnte Absicherung von Nachtdiensten und so weiter. Es ist gut, dass es zumindest eine Tendenz in Richtung Vereinheitlichung gibt.

Ich bin überzeugt davon, dass da noch sehr viel Luft nach oben ist und noch nicht getan ist; weil meiner Ansicht nach die Pflege und die Absicherung der Pflege für viele Menschen in Österreich – und es werden immer mehr, die das brauchen werden – noch nicht gewährleistet ist. Damit komme ich zum ersten Punkt, der mir am meisten Sorgen bereitet, das ist der Kostendämpfungspfad.

So wie es aussieht, steht dafür zwar eine große Summe zur Verfügung, aber ich befürchte, dass viele Länder nicht damit auskommen werden beziehungsweise dass das durchaus auch auf Kosten von Qualität der Leistungen passieren wird. Insofern bereitet mir das sehr, sehr große Sorgen.

Ich würde mir wünschen, dass wir viel genauer hinschauen, viel öfter darüber dis­kutieren, wie wir gewährleisten, dass es Menschen im Alter bei uns gut geht, dass sie angemessen gepflegt sind und dass auch deren Angehörige – und das sind in Österreich eben sehr oft Frauen, die zu Hause pflegen – abgesichert sind. Wie gesagt, da ist noch sehr viel Luft nach oben. Trotzdem stimmen wir zu, weil wir es für wichtig halten, dass diese Dotierung dieses Pflegefonds weiter gewährleistet ist und für die nächsten fünf Jahre abgesichert wird.

Ich möchte jetzt auch noch ein paar Minuten für zwei weitere Anträge von mir verwenden, die vielleicht nicht ganz zufällig in diesem Tagesordnungspunkt versteckt sind. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Es geht um die Mindestsicherung, genau,


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