Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 98

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geben, durch Begleiten im Alltag, damit auch Angehörige unterstützt werden, Men­schen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können und nicht ins Pflegeheim müssen.

Der Nationalrat hat mit Beschluss aller Parteien vor einigen Jahren beschlossen, dass über den Finanzausgleich die Absicherung mit den Ländern ausverhandelt werden soll. Das ist leider nicht gelungen, aber was gelungen ist: Es gibt jetzt einen Punkt im Pflegefonds, der „mehrstündige Alltagsbegleitung“ heißt. Dieser Punkt muss näher definiert werden, was vom Arbeitskreis „Pflegevorsorge“ im Sozialministerium gemacht wird. Mir ist wirklich wichtig, Herr Minister, dass es nicht nur für demenzerkrankte ältere Menschen definiert wird, sondern dass es auch möglich ist, persönliche Assistenz daraus zu finanzieren, dass die Länder auch da Geldmittel abholen können, damit das Angebot der persönlichen Assistenz steigt.

Die Länder haben im Finanzausgleich zusätzlich 300 Millionen € jährlich zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt bekommen, und ich ersuche Sie, Herr Bundes­minister, wirklich auf die Länder, deren Kompetenz und Zuständigkeit es ist, einzu­wirken, dass auch aus diesen Mitteln das Angebot für persönliche Assistenz finanziert wird. Es gibt ja den Arbeitskreis „Persönliche Assistenz“ im Sozialministerium, der sicher ein wichtiger Hebel ist, um zusammen mit behinderten Menschen und den Ländervertretern eine Einigung für eine bundesweite ganzheitliche Regelung zu finden.

Ja und im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Menschenwürde in der Verfassung verankert werden soll. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lintl zu Wort. – Bitte.

 


12.48.49

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Florence Nightingale hat schon im Jahr 1850 die Ansicht vertreten, dass neben ärztlichem Wissen auch pflegerisches Wissen wichtig ist, und hat damals schon erste Schriften zur Pflegetheorie verfasst.

Heute ist das Standard, und pflegebedürftige Menschen haben die Sicherheit, dass sie die nötige Betreuung bekommen, sei es durch pflegende Angehörige, professionelle Dienste, betreutes Wohnen oder Pflegeheime.

Der Rechnungshof hat kritisiert, dass trotz Schaffung des Pflegefonds mit rund 1,3 Milliarden € die Mittel angesichts der zahlreichen pflegebedürftigen Menschen nicht ausreichend sind. Auch Qualitätsvorgaben und Transparenz über Leistungen und Kosten waren nicht ausreichend sichergestellt. Der uns heute vorliegende Gesetz­entwurf berücksichtigt das. Ganz besonders positiv hervorzuheben ist, dass zu­sätzliche finanzielle Mittel für die Erweiterung der Angebote der Hospiz- und Palliativ­betreuung vorgesehen sind.

Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken, bei Ihnen, Frau Klasnic und Frau Dr. Pittermann, und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen, bei den mobilen Pflegekräften, bei den Teammitgliedern in den Palliativstationen und bei den vielen ehrenamtlichen Helfern im Hospizbereich. Sie alle leisten besonders wertvolle Arbeit durch eine würdevolle Betreuung der schwerkranken und sterbenden Menschen und für ihre Angehörigen. Ich denke dabei auch ganz besonders an jene, die eine liebevolle Begleitung für Kinder anbieten.

Palliativmedizinische Versorgung erfolgt stationär, aber auch mobil. Gerade der Bedarf an mobiler Versorgung, die es den Kranken erlaubt, zu Hause in familiärer Umgebung gepflegt zu werden, steigt immer mehr an. Das Angebot ist aber im Moment noch zu gering, und man braucht dafür auch viele private Spenden.

 


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