Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 102

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Minister, wieder einmal zur Realität zurückzukehren und den Österreichern nicht ein X für ein U vorzumachen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Höbart: Schluss mit dem Ganzen!)

Abschlusssatz, ganz einfach: Wir Freiheitliche wollen die Mindestsicherung für österreichische Staatsbürger und für sonst niemanden – und alle anderen bitte zurück in die Grundversorgung! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Doppler und Lugar.)

13.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


13.03.07

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Pflegefonds­gesetz hat gute Ansätze. Bei dieser Gelegenheit darf ich mich bei allen Menschen, die in dem Bereich beschäftigt sind, die Leute pflegen, herzlichst bedanken, aber auch einmal ganz herzlich bei den Familienangehörigen, denn auch die leisten in diesem Bereich Großartiges. Ein herzliches Dankeschön von dieser Stelle aus, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Es stimmt und ist bereits angesprochen worden, dass gemäß Artikel-15a-Vereinbarung die Zuständigkeit für die Festlegung der Leistungsstandards in Pflegeheimen im Aufgabenbereich der Bundesländer liegt. Der Personalschlüssel soll sich am Ziel der qualitätsvollen Pflege orientieren, und dieser Personalschlüssel ist in manchen Bun­desländern zu niedrig bemessen. Beschäftigte haben dort Überstunden, leisten Groß­artiges, können die Überstunden nicht abbauen und den Zeitausgleich nicht konsu­mieren.

Als wesentliches Ziel des Pflegefondsgesetzes wird die Harmonisierung der sozialen Dienstleistungen für ältere und pflegebedürftige Personen in Österreich genannt. Genau in diesem Sinn wäre es zielführend und wichtig, bundeseinheitliche Vorgaben zu machen, was die Personalaufteilung in Alters- und Pflegeheimen betrifft, damit die älteren Menschen weiterhin bestens versorgt werden und auch das Personal ord­nungs­gemäße Arbeitsbedingungen hat. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Dietrich.)

13.04

 


13.04.53

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1331 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend die §§ 5, 7 und 11 eingebracht.

 


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