Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 107

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b) Folgender Abs. 14 wird angefügt:

‚(14) Der Bund hat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag jährlich spätestens zum 30. September für die im abgelau­fenen Kalenderjahr erbrachten Leistungen der nach Abs. 11 bestellten Wirtschafts­treuhänder und Rechtsanwälte eine angemessene Pauschalvergütung zu zahlen, deren Höhe durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen festzusetzen ist. Die Festsetzung hat anhand der Anzahl der jährlichen Bestellungen und des Umfanges der erbrachten Leistungen zu erfolgen.‘“

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Meine Damen und Herren! Mit diesem letzten Absatz, den ich gerade vorgelesen habe, stellen wir sicher, dass auch in Verwaltungsangelegenheiten der Zugang zum Recht gewährleistet ist. Ich möchte mich hier stellvertretend für viele Menschen herzlich bedanken, die das brauchen.

Ein paar Worte zum Finanzausgleichsgesetz: Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Mittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Ein Großteil davon wird nach einem abgestuften Bevölkerungsschlüssel verteilt, speziell unter den Gemeinden. Da kommt es natürlich zu Ungerechtigkeiten, denn dieser abgestufte Bevölkerungs­schlüs­sel stammt noch aus der Nachkriegszeit. Wir haben es mit unserem Finanzminister an der Spitze zustande gebracht, dass wir anfangen, diesen ungerechten Aufteilungs­schlüssel abzubauen, indem wir zur Aufgabenorientierung übergehen. Wir haben es allerdings noch nicht zustande gebracht, dass er wirklich ganz abgeschafft ist. Ein ganz wichtiger Teil ist daher, dass speziell für strukturschwache Gemeinden ein Struktur­fonds eingerichtet wird. Wir bringen das mit dem Abänderungsantrag entsprechend ein.

Der Strukturfonds wird mit 60 Millionen € dotiert, diese werden auf die kleinen Gemein­den aufgeteilt. Als Vertreter des Waldviertels freut es mich, dass in meinem Wahlkreis 80 Prozent der Gemeinden Nutznießer dieses Strukturfonds sein werden und damit die finanzielle Ausstattung des ländlichen Raumes sichergestellt werden kann.

Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang bei den Kollegen aus dem ÖVP-Klub, die mit mir gemeinsam die ARGE für Gerechtigkeit im Finanzausgleich gegründet und dieses Thema massiv forciert haben. Ich bedanke mich auch bei den fast 600 Ge­meinden und Bürgermeistern, die ebenfalls Resolutionen zu diesem Thema gefasst haben. Daher können wir das jetzt auch mit einem guten Schritt in die richtige Richtung umsetzen.

Mein Dank gilt vor allem dem Bundesminister, der den Einstieg zum Umstieg auf die Aufgabenorientierung zustande gebracht hat. Dank gebührt aber auch dafür, dass wir beginnen, die Steuerautonomie einzuführen.

Der größte Dank – nicht nur in meinem Namen, sondern, wie ich glaube, im Namen aller strukturschwachen Regionen – gebührt dafür, dass wir den Strukturfonds so eingerichtet haben, dass unsere kleinen finanzschwachen Gemeinden zu einem Mehr an Mitteln kommen und damit ihre Aufgaben dementsprechend erfüllen können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung. Ich bitte nur, in Zukunft darauf zu achten, die Vornamen der einbringenden Abgeordneten richtig anzu­führen.

 


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