Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 109

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deren Höhe durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen festzusetzen ist. Die Festsetzung hat anhand der Anzahl der jährlichen Bestellungen und des Umfanges der erbrachten Leistungen zu erfolgen.“

Begründung:

Zu I. (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):

Zu Z 7 (§ 22 Z 1 lit. a):

Es soll gesetzlich klar gestellt werden, dass Stipendien jedenfalls dann keinen wirt­schaftlichen Einkommensersatz darstellen, wenn sie (insgesamt) nicht höher sind, als die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter nach § 27 Studienförderungsgesetz 1992 (Freigrenze). Einerseits wird damit ein Gleichklang mit der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e hergestellt, andererseits liegt ein wirtschaftlicher Einkommensersatz nur dann vor, wenn grundsätzlich mit dem Stipendium der Lebensunterhalt finanziert werden kann. Dies ist bei Stipendien in derartiger Höhe jedenfalls nicht der Fall. Stipendien nach § 3 Abs 1 Z 3 lit e stellen keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit dar.

Zu Z 19 lit. c (§ 124b Z 319):

Es wird ein Redaktionsversehen in § 124b Z 319 beseitigt. Die Zuerkennung des Zuzugsfreibetrages erfolgt nämlich außerhalb der Veranlagung durch einen geson­derten Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen. Es soll daher § 103 Abs. 2 EStG 1988 für alle Zuzüge ab 1. Jänner 2017 zur Anwendung gelangen.

Zu II (Änderung der Bundesabgabenordnung):

Um verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlungen zwischen dem VwGVG und der BAO zu vermeiden wird § 292 BAO dahingehend geändert, dass dem Bun­desminister für Finanzen eine Verordnungsermächtigung eingeräumt wird, um die Höhe einer angemessenen Pauschalvergütung festzulegen.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun der angesprochene Herr Abgeordnete Krainer. – Bitte. (Abg. Krainer: Das glaube ich nicht! Kollege Rossmann! – Abg. Kogler: Wir arbeiten ja alle zusammen! – Abg. Krainer: Sonst wäre ich ja Kontra­redner!) – Entschuldigen Sie! Kollege Rossmann, Sie gelangen zu Wort. – Bitte. (Abg. Rossmann – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das wäre aber spannend, Kollege Krainer!)

 


13.20.58

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister Schelling! Hohes Haus! Seit mindestens 40 Jahren wissen wir über den Reformbedarf des Finanzausgleichs Bescheid, da gab es das erste große Finanzausgleichsgutachten unter der Leitung von Professor Egon Matzner. Seither erleben wir Stillstand – 40 Jahre. Die Schweiz hat 15 Jahre für eine Veränderung gebraucht, sagen Sie immer, Herr Finanzminister.

Wenn ich mir diesen neuen Finanzausgleich anschaue, so sehe ich, er ändert nichts an diesem Stillstand. Sie haben sich zwar hehre Ziele gesetzt, Herr Finanzminister, indem Sie schon in Ihrer Budgetrede im Vorjahr gemeint haben, der Finanzausgleich in seiner heutigen Form sei undurchschaubar und durch viele Finanzströme auch ineffi­zient, da müsse dringend aufgeräumt werden.

 


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