Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 117

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den Landeshäuptlingen geschickt, wie Sie es nennen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lugar: Na bitte, was sonst?)

Die Positionen der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker divergieren etwas: Die einen sagen, es hätte im Finanzausgleich schon mehr sein können, die anderen sagen, die Gemeinden steigen gar nicht so schlecht aus. – Beide haben irgendwie recht.

Natürlich bleibt der Finanzbedarf der Kommunen sehr hoch. Die jüngst publizierte Finanzprognose des Städtebundes zeigt auf, dass die Gemeinden in den nächsten Jahren durch die Zuteilung der Aufgaben, die sie haben, mehr Geld ausgeben müssen, als sie zur Verfügung haben. Die Kommunen sind der bedeutendste öffentliche Investor und damit auch für die Wirtschaftsentwicklung das Zugpferd Nummer eins. Sie werden diese wichtige Rolle auch in den nächsten Jahren noch ausfüllen und bravourös lösen, auch wenn, wie mein Kollege schon angesprochen hat, sich die Bereiche Soziales, Gesundheit, Bildung und die Flüchtlingsbetreuung sehr auf das Budget schlagen werden.

Ich denke – das wurde auch schon erwähnt –, sehr positiv zu werten ist, dass im Finanzausgleich bereits die Aufgabenorientierung in einem ersten Schritt gelungen ist, und zwar mit dem Pilotprojekt Kinderbetreuung. Da sind Weichen in die richtige Richtung gestellt worden, und wenn wir so weitermachen, dann ist ein Grundstein gelegt. Geben wir den Kommunen die Mittel, die sie brauchen!

Es freut mich sehr, dass ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundes­ge­setz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2017 erlassen wird sowie das Finanzaus­gleichsgesetz 1997, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Finanzausgleichsge­setz 2005, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Umweltförderungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden und das Bedarfszuweisungsgesetz aufgehoben wird, 1332 der Beilagen, in der Fas­sung des Ausschussberichtes, 1393 der Beilagen, einbringen darf.

Der Antrag liegt Ihnen vor, aber ich darf auf zwei Punkte eingehen, die ich sehr hervorheben möchte:

Erstens: Gemeinden, deren Ertragsanteile sich gegenüber dem Vorjahr, also dem Jahr 2016, unterhalb des Mindestniveaus entwickeln, bekommen eine Aufstockung. – Ich brauche das jetzt nicht weiter auszuführen, aber das finde ich sehr positiv.

Der zweite Punkt – auch er wurde heute schon erwähnt – ist der Strukturfonds, nämlich dass es ihn gibt und dass da die Einwohnerentwicklung berücksichtigt wird, die Abhängigenquote, die Finanzkraft der Kommune und die Ermittlung des landesweiten Anteils.

Ich denke also, schön dass es für die Kommunen weitere finanzielle Mittel gibt! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Werner Groiß, Jan Krainer

 


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