Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 121

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Zur Z 7 (§ 15 Abs. 2 FAG 2017):

Korrektur eines Redaktionsversehens

Zur Z 8 (§ 23 Abs. 4 FAG 2017):

Die Anteile der Träger der gemeinnützigen Krankenanstalten werden auf Basis der Vereinbarungen im Paktum mit Verordnung festgelegt werden. Der Gesamtbetrag wird an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst (redaktionelles Versehen).

Zu den Z 9 und 10 (§ 24 Z 1 und Z 2 FAG 2017):

Die Aufteilung der Anteile der Gemeinden an der Finanzzuweisung zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales beruht auf einem gemeinsamen Vorschlag des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes. Für die Anteile aus dem Strukturfonds werden Bevölkerungsentwicklung, Abhängigenquote und Finanzkraft herangezogen, wobei eine Gesamtbetrachtung dieser Parameter angestellt wird. Das bedeutet beispielsweise, dass Gemeinden nicht als strukturschwach gelten, wenn sie bei der Bevölkerungsentwicklung zwar unter dem als Benchmark festgelegten Niveau liegen, aber dieser Umstand durch eine hohe Finanzkraft ausgeglichen wird. Der Parameter Abhängigenquote wird nur für die Bildung der Ländertöpfe herangezogen, nicht hingegen für die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden, weil sich dieses Kriterium für eine gemeindeweise Betrachtung – man denke an Gemeinden mit einem Altersheim – weniger eignet.

Zur Z 11 (§ 27 Abs. 3 Z 5 FAG 2017):

Es wird klargestellt, dass sich der Ausschluss von Forderungen aus der Vereinbarung gemäß dem Konsultationsmechanismus in Verbindung der Eisenbahnkreuzungs­ver­ordnung 2012 auf deren Stammfassung bezieht.

Zur Z 12 (§ 30 Abs. 6 Z 4 FAG 2017):

Die Änderung der Vollzugsbestimmung ergibt sich aus der Anpassung des § 23 Abs. 4 FAG 2017.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.50.14

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es hat bisher noch keiner meiner Vorredner über Zahlen gesprochen, daher werde ich einmal sagen, worum beziehungsweise um welche Zahlen es bei diesem Finanzausgleich überhaupt geht.

Das Gesamtvolumen der Überweisungen an Länder und Gemeinden durch den Bund beträgt 25,7 Milliarden €, wobei knapp 16 Milliarden € an die Länder und 9,7 Milliar­den € an die Gemeinden fließen. Ab 2017 erhalten die Gemeinden um 300 Millionen € zweckungebunden mehr und einmalig 125 Millionen € zur Bewältigung des Migranten­ansturms.

Was diese Zahlen allerdings verschweigen, ist das abermalige Scheitern eines Finanz­ministers an einer grundlegenden Reform, denn wenn man sich die großen Ziele anschaut, die der Herr Finanzminister gehabt hat, als er in die Verhandlungen mit den Ländern gegangen ist – Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenver­antwor­tung oder etwa die Einführung der Aufgabenorientierung –, muss man sagen: Der Herr


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