Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 155

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.26.25

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier meh­rere Themen unter einem zu behandeln, ich werde aber da eine Trennung vornehmen.

Der erste Antrag betrifft einen Gesetzesvorschlag, der sich unter anderem mit einer Änderung der Strafprozessordnung und mit der Änderung des Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Euro­päischen Union befasst. Bei dieser Änderung der Strafprozessordnung geht es um einige kleinere Anpassungen. Im Wesentlichen geht es dabei darum, dass die der­zeitige sogenannte Kronzeugenregelung mit 31. Dezember 2016 ausläuft und es daher notwendig war, eine Entscheidung darüber zu treffen, wie man weitermacht.

Es wurde jetzt bei dieser Regelung eine Änderung vorgenommen, und ab 1. Jän­ner 2017 tritt dann die neue Regelung in Kraft, die wiederum auf fünf Jahre befristet sein wird. Das halten wir für sinnvoll, weil es bisher nicht möglich war, die derzeitige Kronzeugenregelung wirklich ordentlich zu prüfen, weil es sehr wenige Fälle dieser Kronzeugenregelung gegeben hat; etwa im Sprengel des OLG Graz keinen Einzigen seit ihrer Einführung.

Zu kritisieren ist schon am Rande, dass diese Strafprozessordnung ja im letzten Jahr im Rahmen der großen Reform wieder geändert wurde. So wurde etwa der § 59 der Strafprozessordnung mit 1. Jänner 2016 geändert, dann wiederum mit 1. Novem­ber 2016, und jetzt wird er mit 1. Jänner 2017 neuerlich geändert. Also das ist kein sehr gutes Zeichen. Aber in Summe sind die Änderungen aus unserer Sicht sinnvoll, und wir werden ihnen daher zustimmen.

Im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit gibt es aber auch noch ein anderes Thema, das für uns in Österreich sehr wesentlich ist. Deswegen gab es auch eine gemeinsame Erklärung von Nationalratsabgeordneten und Bundesräten aus allen Fraktionen, und diese setzt sich damit auseinander, wie mit der Türkei umzugehen ist. Darin ist eindeutig ausgedrückt, dass es eine klare Position hier im Hohen Haus gibt, dass man keine Beitrittsverhandlungen mit der Türkei führt und auch ganz klar der Türkei gegenüber auftritt. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang ist aber heute eine APA-Meldung des Bundeskanzlers Kern ergangen, die möglicherweise diese Position konterkariert oder konterkarieren könnte. Daher erachte ich es als sinnvoll und notwendig, dass wir hier einen Beschluss fassen, der sich eben mit dieser justiziellen Zusammenarbeit auch im Hinblick auf einen möglichen Beitritt der Türkei befasst.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendi­gung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, auf EU-Ebene – insbesondere beim heutigen Europäischen Rat – darauf hinzuwirken, dass die EU-Beitrittsverhandlungen mit der


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