Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 156

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Türkei beendet werden, um unter anderem die justizielle Zusammenarbeit in Straf­sachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht zu gefährden.“

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Das zweite Thema, mit dem ich mich befassen will – und das steht im Tagesord­nungspunkt 38 hier zur Debatte –, ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Abgeltung von Kosten der Krankenversorgung für Häftlinge. Es muss hier angeführt werden, dass es diesbezüglich eine sehr eigenartige Situation gibt, nämlich: Häftlinge sind nicht krankenversichert und werden daher wie Privatpatienten mit dem höchsten Satz in den Spitälern behandelt. Sie werden daher tendenziell besser behandelt – wir wissen, dass das in Österreich so ist –, und sie bekommen leichter Termine. Ein Tag einer ärztlichen Behandlung eines Häftlings im AKH kostet nach diesem Satz 1 127 €.

Es wurde vom Rechnungshof bereits vor Jahren kritisiert, dass diese Situation besteht und dass man daher die Häftlinge in eine gesetzliche Krankenversicherung einbringen sollte. Das hat der Rechnungshof ganz klar gefordert. Und es steht auch unter anderem im aktuellen Regierungsprogramm drinnen, dass das passieren sollte, weil eben sonst die unbefriedigende Situation eintritt, die wir jetzt haben, nämlich: Häftlinge werden als Privatpatienten behandelt, kosten daher übermäßig viel Geld, während zum Beispiel die Justizwachebeamten, die sie betreuen, die für die Gesellschaft diese Häftlinge bewachen und die für unsere Gesellschaft einen Dienst leisten, von der Kran­kenversicherung schlechter behandelt werden als die Häftlinge.

Dieser Zustand ist wirklich unerträglich, und daher stimmen wir gegen diese Verein­barung zwischen dem Bund und den Ländern, denn es geht in weiterer Folge darum, dass die Länder letztendlich vom Justizminister das Geld ersetzt bekommen, das aufgrund dieser erhöhten Beträge aufgewendet wird. Wir sprechen uns dagegen aus, weil wir davon überzeugt sind, dass es diesbezüglich eine Gesamtregelung geben muss. Es muss hier klargestellt werden, dass Häftlinge sehr wohl auch in eine gesetz­liche Krankenversicherung übergeführt werden müssen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbe­ziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetz­liche Krankenversicherung vorsieht.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

Da das grundsätzlich eine sinnvolle Regelung ist, hoffe ich sehr, dass Sie alle zustim­men werden. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

15.32


Präsidentin Doris Bures: Es wurden jetzt zwei Entschließungsanträge eingebracht, die ausreichend unterstützt ist. Der inhaltliche Zusammenhang mit der jetzt geführten


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