Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 157

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Debatte über die Änderung der Strafprozessordnung ist in beiden Fällen sehr weit hergeholt. Nichtsdestotrotz werde ich die Einbringung dieser beiden Anträge jetzt als zulässig erklären. Aber trotzdem meine ich, dass wir uns in einer Präsidialkonferenz auch darüber werden unterhalten müssen, in welchem inhaltlichen Zusammenhang Entschließungsanträge eingebracht werden können.

Die beiden Anträge stehen jetzt mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan und weiterer Abgeordneter betreffend Been­digung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 37, Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1300 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Auslieferungs- und Rechtshilfe­gesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Straf­sachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016) (1403 d.B.), in der 158. Sitzung des Nationalrates, 15.12.2016, XXV. GP.

Wie einer APA-Aussendung vom 15.12.2016 zu entnehmen ist, besteht die Gefahr, dass Bundeskanzler Kern beim gegenwärtig stattfindenden Rat der Europäischen Union Schlussfolgerungen in Bezug auf die Türkei zustimmen könnte, die die dies­bezüglich einheitliche Position der Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat bzw. Bundesrat vom November 2016 konterkarieren.

In dieser Erklärung der österreichischen Abgeordneten zur Lage in der Türkei heißt es wörtlich:

„Diese äußerst besorgniserregenden Entwicklungen in der Türkei, die nicht mit euro­päischen Werten vereinbar sind, sind ein weiterer Grund, die Verhandlungen auszu­setzen und bei weiterer Eskalation den Abbruch der Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei von Seiten der österreichischen Bundes­regierung zu fordern.“

Bundeskanzler Christian Kern erklärte laut der genannten APA-Meldung am Don­nerstag in Brüssel, es sei "kein Signal der Stärke, auf Dauer Blockadeübung zu betreiben, sondern Mehrheiten zu finden".

Er gehe davon aus, dass es am Gipfel "notwendig ist", die österreichische Position nochmals zu erklären, "die im Rat (der Außenminister, Anm.) keine Mehrheit gefunden hat. Vor dem Hintergrund haben wir zu akzeptieren, wie die Situation ist. Das haben wir auch in Österreich zur Kenntnis zu nehmen". Viele Kollegen hätten die Auffassung, "die Gesprächskanäle mit der Türkei offenzuhalten. Das haben wir zu akzeptieren. Unsere Aufgabe ist es, Partner zu finden", so Kern.

APA247 5 AI 0211 AA Siehe APA0201/15.Dez 16

Gerade die Ereignisse der letzten Monate in der Türkei haben sich in eine mehr als nur besorgniserregende Richtung entwickelt. Infolge eines gescheiterten Militärputsches im Juli d.J. verhängte die Türkei den Ausnahmezustand und setzte Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Es kam zu Massenverhaftungen und Amtsenthebungen von bis zu 60.000 Staatsangestellten in der Armee, Polizei, Justiz und im Bildungswesen. Bereits im Sommer wurde die Immunität der Abgeordneten der


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