Oppositionspartei HDP aufgehoben, regierungskritische Medien wurden eingestellt und andere einschüchternde Maßnahmen getroffen.
Die Achtung der Meinungsfreiheit und der Unabhängigkeit von Justiz und Gesetzgebung sind vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen massiv gefährdet, und es wäre auch die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Falle eines Beitritts der Türkei zur Europäischen Union aus heutiger Sicht auf eine harte Probe gestellt.
Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, auf EU-Ebene – insbesondere beim heutigen Europäischen Rat – darauf hinzuwirken, dass die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beendet werden, um unter anderem die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht zu gefährden.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Christian Lausch und weiterer Abgeordneter betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 38, Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1365 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird (1407 d.B.), in der 158. Sitzung des Nationalrates, 15.12.2016, XXV. GP.
Insassen von Justizanstalten sind – sieht man von der Arbeitslosenversicherung für arbeitende Häftlinge ab – nicht sozialversichert. Die Kosten für ihre ärztliche Betreuung und medizinische Behandlung werden unabhängig von der Arbeitsleistung direkt vom Bund getragen. Ärzte und Krankenanstalten verrechnen dem Bundesministerium für Justiz den Tarif für unversicherte Privatpatienten, der nach Angaben eines hochrangigen Beamten des Ressorts „deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen“ liegt. So kostet etwa „ein Tag als Nichtversicherter im Wiener Allgemeinen Krankenhaus in der allgemeinen Gebührenklasse 1.127 Euro. Für ein 30-minütiges ärztliches Beratungsgespräch würden rund 60 Euro verrechnet.“
(http://derstandard.at/2000043360105/Privatpatient-Haeftling-Steigende-Kosten-fuer-Krankenversorgung).
An dieser massiven Geldverschwendung hat der Rechnungshof schon vor Jahren in seinem Bericht „Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug – Bund 2012/3“ deutliche Kritik geübt und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. „Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010). Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.“, ist weiters dem Bericht zu entnehmen.
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