Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 159

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Die Gesundheitsausgaben für die Insassen von Justizanstalten steigen trotz des gleichgebliebenen Gesamtbestandes an Insassen weiterhin ungebremst. Im Jahr 2015 lagen sie bei über 80 Millionen Euro!

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 wird eine Maßnahme dem genannten Thema gewidmet, jedoch ist diese augenscheinlich nicht umgesetzt worden.

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetz­liche Krankenversicherung vorsieht.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


15.32.55

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! (Eine Männerstimme nachahmend:) „Du verpfeifst nie deine Freunde und hältst immer den Mund!“ – Ich habe versucht, Robert De Niro ein bisschen – wenigsten im Ansatz – mit einer tiefen Stimme nachzuahmen, wie er seinem jungen Schützling im Mafia-Film „GoodFellas“ einen Ratschlag gibt. Jahre später bricht sein ehemaliger Schützling mit seiner kriminellen Vergangenheit und wird Kronzeuge und sagt gegen die amerikani­sche Cosa Nostra aus.

Wir kennen zahlreiche solcher Kronzeugenprogramme aus den USA. Diese werden uns immer wieder in verschiedenen Filmen vorgeführt.

Ich möchte im Zusammenhang mit der neuen Kronzeugenregelung in der StPO vorab einmal ganz klar sagen: Solche Deals mit der Staatsanwaltschaft sind bei uns nicht möglich. Das ist ganz wichtig. Die Freiwilligkeit, nämlich dass Von-sich-aus-aktiv-Werden, steht bei uns im Mittelpunkt. Niemand kann sich für seine Taten von vorn­herein freikaufen.

Wir verlängern heute die überarbeitete Kronzeugenregelung – das ist eine ganz wich­tige Bestimmung – auf weitere fünf Jahre, und zwar einstimmig, was ganz wesentlich ist, denn alle Parteien haben dieser neuen Regelung zugestimmt. Ich glaube, das ist ein Erfolg. Das ist eine Anerkennung für einen intensiven, sachlichen und gut aufbereiteten Weg zur Gesetzeswerdung dieser doch sehr sensiblen rechtsstaatlichen Materie.

Es gab durchaus nachvollziehbare Kritik in der Begutachtung. Es wurde eine hoch­rangige internationale Expertengruppe im Justizministerium eingesetzt. Die Empfeh­lungen und die Klarstellungen dieser Expertengruppe nehmen wir heute bei der Beschlussfassung mit.

Das Wichtigste in Kürze: Die Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus sind fol­gende:

 


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