Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 180

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die in Vertretung von Personen agieren, die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, schön langsam wirklich grenzwertig ist.

Wir kommen nämlich immer mehr dorthin, dass eigentlich die, die Personen vertreten, schützen, ihnen helfen sollen, mehr oder weniger zu einer Art Spionen verkommen, die von sich aus Meldungen zu erstatten haben, was eigentlich schon eine Art ermittelnde Position den eigenen Klienten gegenüber darstellt. Das ist sicherlich nicht das klas­sische Bild, das wir aus unserer rechtsstaatlichen Tradition in diesem Zusammenhang eigentlich haben. Daher ist es auch wichtig, glaube ich, dass wir uns in die europäische Gesamtdiskussion einbringen und schauen, dass da nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden kann, was ja teilweise schon passiert ist. (Beifall des Abg. Schrangl.)

Dem Herrn Bundesminister kann man in diesem Zusammenhang nur den Rücken stärken, und wir müssen schauen, dass wir bei all diesen Diskussion in Zukunft irgend­wie ganz einfach – das ist immer die Diskussion um die Rechtsstaatlichkeit – ein sehr ausgeglichenes Verhältnis aufrechterhalten.

Hinsichtlich der Änderungen, die die Beschäftigung anbelangen, werden meine Kolle­gen noch über die Satzungskompetenz sprechen. Was die Pensionskassen für Notare und Rechtsanwälte anlangt, wird das jetzt der jeweiligen Bundesstelle übertragen, was sicherlich ein Vorteil ist, weil es damit eine generelle Regelung über das gesamte Bundesgebiet gibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


16.36.51

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Es geht hier im Wesentlichen um zwei Richtlinienumsetzungen, deswegen kann man dem Bundesminister wirklich keinen Vorwurf machen, weil er nicht daran schuld ist, dass die Richtlinien so sind, wie sie sind.

Zur ersten Richtlinie, die jetzt im Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz umgesetzt wird: Kollege Brückl hat, glaube ich, schon sehr klar und ausführlich beschrieben, was für ein absurder Bürokratieaufwand das sein wird, der von der Euro­päischen Union quasi verpflichtend eingeführt wird.

Kollege Steinhauser hat, finde ich, ein schönes Beispiel gebracht: Ich kann absolut nicht verstehen, wieso wir glauben, dass der Staat einem Unternehmen vorschreiben muss, dass es in einem Bericht erklären muss, ob es kinderfreundlich ist oder nicht. Wenn ein Unternehmen will, dass es im Wettbewerb besser reüssiert, nämlich da­durch, dass seine Konsumenten wissen, dass es ein besonders kinderfreundliches Unternehmen ist, dann ist das Erste, was es macht, das irgendwo auszuschildern. Dazu braucht es den Staat nicht.

Das ist ein sinnloser Bürokratieaufwand, der nur dazu führen wird, dass Unternehmen noch mehr belastet sind. Das wird genau das Gegenteil von dem bewirken, was wir eigentlich machen wollen, nämlich deregulieren. Wir regulieren wieder einmal absurd, machen einen absurden Bürokratieaufwand, und was es wirklich brauchen würde, wäre mehr unternehmerische Freiheit und nicht weniger, und das wird hiermit leider nicht bewirkt.

Wir werden dem trotzdem zustimmen, weil es eine Richtlinie ist; das heißt nicht, dass wir es gut finden. Wir wissen, dass wir dazu verpflichtet sind.

 


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