Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 181

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Zum zweiten Gesetz, dem Berufsrechts-Änderungsgesetz: Herr Bundesminister, ich habe im Ausschuss noch nicht zugestimmt. Ich habe gesagt, ich überlege mir das noch. Ich habe noch lange mit dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag darü­ber diskutiert. Wir sind gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnah­men, die hier gesetzt werden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, nicht unbedingt ideal sind, sie aber genau der Richtlinie entsprechen.

Ich bin deswegen mit der Idee hierhergekommen, dem auch zuzustimmen, und wollte eigentlich nur dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag viel Glück wünschen, der angekündigt hat, dass er versuchen wird, dieses absurde Spannungsverhältnis, das da zwischen den Verschwiegenheits- und Treuepflichten der Rechtsanwälte und dieser Umsetzung besteht, vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem Europä­ischen Gerichtshof zu Fall zu bringen. Ich wollte ihm nur viel Glück wünschen.

Dann ist diese absurde Posse passiert, dass wir um 12.39 Uhr einen Abänderungs­antrag bekommen, den Kollege Vetter vorhin verlesen hat, in dem jetzt Landtags­abgeordnete aus dieser grundsätzlichen Anwendung ausgenommen werden. Das heißt, in Zukunft sind Landtagsabgeordnete keine Parlamentsmitglieder, obwohl die europäische Richtlinie ganz klar vorsieht, dass es um Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane geht.

Wenn mir jetzt hier jemand erklären will, dass der Niederösterreichische Landtag, wenn er einen Beschluss zum Baurecht fällt und dort ein Gesetz beschließt, kein Gesetz­gebungsorgan ist, dass der Vorarlberger Landtag, wenn er ein Jugendschutzgesetz beschließt, kein Gesetzgebungsorgan ist, dann bin ich gespannt, wie Sie das machen.

Ich vermute viel eher – wie gesagt, um 12.39 Uhr haben wir diesen Abänderungs­antrag bekommen –, dass um etwa 12.20 Uhr entweder Landeshauptmann Pröll oder Landeshauptmann Pühringer angerufen und gesagt hat: Nein, da müssen wir etwas ändern, die müssen wir noch geschwind rausnehmen, damit wir die nicht in irgendeiner Art und Weise belasten!

Kollege Krainer hat mir dann erklärt, dass das, was wir sagen, nicht stimmt, da „oder“ in der Richtlinie steht. Das habe ich nachgelesen. In der Richtlinie steht zum Beispiel auch, dass Mitglieder von Rechnungshöfen oder Leitungsorgane von Zentralbanken besonders politisch exponierte Personen sind. Wenn man der Argumentation von Kollegen Krainer folgt, dann können wir uns das jetzt aussuchen: Wollen wir, dass es Leitungsorgane von Zentralbanken sind oder Mitglieder von Rechnungshöfen? – Ge­nauso steht das drinnen: „Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichts­organe staatseigener Unternehmen“. Nach der Argumentation der SPÖ suche ich mir aus, ob es das Aufsichtsorgan ist, das politisch exponiert ist, oder das Leitungsorgan.

Diese Argumentation ist absurd. Das ist eine Verhöhnung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die aufgrund all der Korruptionsfälle, die in den letzten Jahrzehnten in Österreich passiert sind, absurd viel Geld verloren haben. Das ist eine Verhöhnung. Es ist ein Wahnsinn, dass Sie in letzter Minute versuchen, das hier so durchzudrücken, und das nur, weil wieder einmal wahrscheinlich zwei der Fürsten der Finsternis angerufen und gesagt haben: Meine Landtagsabgeordneten musst du rausnehmen! – Deswegen wird hier nachgehüpft. Das ist ein untragbarer Zustand. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


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