Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 255

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gruppen für alle ca. 2.200 Bediensteten erfolgen, welche derzeit mit einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppen M BUO 2 und M ZUO 2 betraut sind. Dies bedeutet eine außerordentliche Verwaltungsersparnis einerseits und eine gleichartige Vorgangsweise für UO 2, wie diese bereits für die UO 1 in die neue Verwendungsgruppe UO gewählt wurde.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Duzdar zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. – Bitte.

 


17.13.22

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Es liegt Ihnen die 2. Dienstrechts-Novelle 2016 vor, die zum einen die Gehaltsanpassung für die Bundesbediensteten und zum anderen auch einige technische Anpassungen an das Unionsrecht beinhaltet.

Es ist uns gelungen, mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Gehaltsabschluss zu erzielen, der eine Gehaltserhöhung für alle Bundesbediensteten im Ausmaß von 1,3 Prozent vorsieht. Genau diese Gehaltserhöhung soll heute beschlossen werden. An dieser Stelle möchte ich mich bei Finanzminister Dr. Schelling und auch bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, den Vorsitzenden, Dr. Norbert Schnedl und Hannes Gruber, für die konstruktive Zusammenarbeit, die wir von Anfang an hatten, bedanken. Sie war auch der Grund dafür, dass wir da so zügig im Interesse der Bun­des­be­diensteten voranschreiten konnten.

Die Gehaltserhöhung liegt bei 1,3 Prozent, das ist um 0,55 Prozent höher, als die Inflation zwischen Oktober 2015 und September 2016, die in der Höhe von 0,75 Pro­zent lag, ausmacht. Sie liegt zudem innerhalb der Bandbreite der Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen für 2017.

Das bedeutet konkret in der Realität, dass eine junge Polizistin nach der Ausbildung im Jahr 2017 380 € mehr verdienen wird oder beispielsweise ein Pflichtschullehrer mit Berufserfahrung im Jahr 2017 680 € mehr erhält. Ich denke, dass diese Gehalts­er­höhung sehr fair, ausgewogen und gerecht ist, gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst, aber gleichzeitig auch gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen. Die große Herausforderung besteht nämlich darin, den Spagat zwi­schen den budgetären Vorgaben und der Anerkennung der Leistung und des Enga­gements der Bediensteten zu schaffen. Ich denke, dass uns das damit gelungen ist. Gleichzeitig stärken wir aber auch die Kaufkraft der 204 000 unmittelbar betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Lassen Sie mich noch kurz auf einige Aspekte der Dienstrechts-Novelle eingehen. Wir haben – und das ist schon genannt worden – bereits mit der 1. Dienstrechts-Novelle im Juni den Opferschutz im Disziplinarverfahren ausgebaut. Damals wurde beschlossen, dass Zeugen und Zeuginnen im Disziplinarverfahren Vertrauenspersonen beiziehen können. Diesmal liegt Ihnen eine Novelle vor, die bedeutet, dass erstmals auch im Disziplinarverfahren die Möglichkeit einer audiovisuellen Vernehmung besteht. Das bedeutet im Grunde genommen, dass Personen, die beispielsweise sexueller Beläs­tigung ausgesetzt sind, im Disziplinarverfahren ihrem Peiniger nicht gegenübertreten müssen. Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt war und wir im Bereich des Opfer­schutzes sehr Gutes weitergebracht haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Es sind noch zwei Maßnahmen, die ich hier nennen möchte, welche eine Anpassung an das Unionsrecht vorsehen. Dazu gehört beispielsweise, dass Beamten, die ihren Dienst beenden, die Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wird, wenn sie nachweisen,


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