Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 256

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dass sie ihn nicht verbrauchen konnten. Sie enthält auch die Anpassung an eine Richtlinie aus dem Jahr 2014, in der es darum geht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit im öffentlichen Dienst zu verbessern. Wir richten daher eine Freizügigkeitskoordinierung ein und verankern ein explizites Benachteiligungsverbot für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

In diesem Sinne, werte Abgeordnete, ersuche ich Sie um Zustimmung zu dieser Dienstrechts-Novelle, damit die Gehaltserhöhung beziehungsweise Gehaltsanpassung für unsere Bundesbediensteten mit 1. Jänner 2017 wirksam werden kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.17


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


17.18.04

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Nachdem sich gerade die Frau Staatssekretärin und vorhin auch Frau Kollegin Karl ausführlich mit der Dienstrechts-Novelle beschäftigt und schon erläutert haben, wie das mit der audiovisuellen Vernehmung von Zeugen funktioniert und wie es mit den Strafregisterauskünften aussieht, sage ich noch kurz dazu: Wir finden diese Lösung gleichfalls richtig und werden sie unterstützen, aber – Ein Aber, Kollege Pendl, gibt es immer, denn wo Licht ist, ist auch Schatten, und leider liegt auf dieser Novelle auch ein Schatten, nämlich immer dann, wenn man mit bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht zufrieden ist, sich einfach nicht damit abfindet und nicht das tut, was man müsste, nämlich sich danach zu richten, sondern versucht, diese Regelungen durch neue Gesetze zu umgehen. Ich meine damit die Änderung des Personalvertretungsgesetzes.

Ganz kurz zur Erklärung: Mit 1. Jänner 2017 erfolgt die Auflösung des politischen Bezirkes Wien-Umgebung und die Übernahme von dessen Agenden durch die umlie­genden Bezirke Tulln, Korneuburg, St. Pölten-Land und Bruck an der Leitha. Dem­entsprechend wird auch das Personal in die vier Bezirkspolizeikommanden aufgeteilt.

Nach dem derzeitigen Personalvertretungsgesetz wären nun zwingend Neuwahlen vor­ge­sehen, und zwar deswegen: Wenn sich mehr als 25 Prozent des Personalstandes verändern, sind Personalvertretungsneuwahlen durchzuführen. Und das will man offensichtlich nicht, denn man schafft einfach eine neue gesetzliche Bestimmung, den § 42o, und führt darin aus, dass die Geschäfte des ursprünglich beim Bezirkspolizei­kommando Wien-Umgebung eingerichteten Dienststellenausschusses für die Be­diensteten des öffentlichen Sicherheitsdienstes weitergeführt werden, und zwar bis zum Ablauf der laufenden Funktionsperiode der Personalvertretung.

Das erinnert mich wieder an das Vorgehen der Regierung im vergangenen Jahr, als wir die Migrations- und Flüchtlingswelle zu meistern hatten, als man Gesetze nicht beachtet, sie ignoriert oder sogar mittels Verfassungsbestimmung umgangen hat, indem man zum Beispiel den Gemeinden die Quoten aufgezwungen hat. Das ist nicht notwendig! Ich denke, wir brauchen diese Tricksereien nicht, schon gar nicht, wenn es darum geht, nur für einen Bezirk – Wien-Umgebung – Personalvertretungswahlen durch­zuführen. Frau Staatssekretärin, Herr Minister! Das brauchen wir nicht, und das wirft auch kein gutes Bild auf diese Regierung.

Trotz dieses Schattens sind die Regelungen durchaus positiv zu sehen, ich habe das vorhin schon erwähnt. Vor allem auch im Hinblick auf den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst, der wirklich anzuerkennen ist, werden wir dieser Novelle trotzdem die Zustimmung erteilen.

 


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