Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 257

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Abschließend, Herr Kollege Pendl, möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen, aber auch allen öffentlich Bediensteten schöne Feiertage wünschen, ein schönes Weih­nachtsfest und einen guten Rutsch. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

17.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


17.21.53

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt auch noch auf einen Aspekt der Dienstrechts-Novelle eingehen, nämlich auf das Disziplinarrecht. Wir erinnern uns, es ist vor einem Jahr dieser entsetzliche Fall eines WU-Professors bekannt geworden, der seriell gegenüber Studentinnen und Kolleginnen übergriffig war, und die Diszipli­nar­kommission ist zu einer unseres Erachtens viel zu niedrigen Strafe gelangt, zu einer unzureichenden Maßnahme. Er musste nur vier Monatsgehälter bezahlen und ist nicht suspendiert, nicht entlassen worden. Suspendiert worden ist er dann von der Univer­sität selbst, aber er ist nicht entlassen worden.

Ausgehend davon wurde diskutiert, wie potenzielle Opfer eigentlich vor sexuellen Über­griffen, vor sexueller Belästigung im öffentlichen Dienst geschützt werden. Wir haben damals einen Antrag eingebracht, dem jetzt mit dieser Dienstrechts-Novelle zur Hälfte gefolgt wird.

Wir begrüßen es sehr, dass es künftig auch im Disziplinarverfahren möglich sein wird, eine audiovisuelle Einvernahme zu machen. Warum ist das so wichtig? – Sexuelle Belästigung, sexuelle Übergriffe als Frau zu thematisieren ist extrem schwierig. Das fängt damit an, dass man meistens nur zu zweit ist und dass einem nicht geglaubt wird. Es ist schwierig, Beweise zu erbringen, dass diese Dinge tatsächlich passiert sind. Es ist ein großer Aufwand damit verbunden, das zu melden, dem nachzurennen, die Berichte zu schreiben. Es ist belastend, psychisch belastend, diese Szenen wieder­zugeben, noch einmal zu erzählen, und es ist natürlich besonders belastend, wenn man das so wie im Disziplinarverfahren bisher möglicherweise auch noch bei Anwe­senheit des Täters tun muss.

Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass wir jetzt die Möglichkeit haben, besonders in solchen Fällen – wir weiten diese Möglichkeit in Disziplinarverfahren ja auf alle ZeugIn­nen aus –, in denen das besonders wichtig ist, per Video aussagen zu können, sodass die Konfrontation mit dem Täter in dieser Form nicht mehr erfolgen muss.

Ich werde da auch dranbleiben. Das war ja zum Glück nicht die letzte Dienstrechts-Novelle, und ich bitte an dieser Stelle sehr darum, da weiter dranzubleiben. Es ist klar, wir haben im Strafrecht umfassende Schutzbestimmungen für Opfer von Übergriffen und Belästigungen – zu Recht! –, denn das ist extrem wichtig. Es ist klar, ein Dis­ziplinar­verfahren ist kein Strafverfahren, aber von der Belastung her macht es für die betroffene Person keinen Unterschied, ob sie all diese Dinge vor einem Gericht oder vor einer Disziplinarkommission wiederholen muss. Deshalb brauchen wir auch im Disziplinarrecht einen Anspruch auf psychosoziale Begleitung.

Wir wollen, dass die Frauen reden. Es sind vor allem Frauen davon betroffen. Wir wollen, dass die Frauen reden, dass sie das Schweigen brechen, und wir sollten sie bestmöglich dabei unterstützen, denn nur so können wir der Übergriffe in unserer Gesellschaft, und es gibt sie leider auch im öffentlichen Dienst, tatsächlich Herr werden. Ich bitte Sie, das bei der nächsten Novelle zu berücksichtigen. Wir werden das dann natürlich auch wieder rechtzeitig einbringen. Jedenfalls sage ich vielen Dank,


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