Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 70

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Kollege Amon hat ausgeführt, worum es sich handelt, um welche Instrumentarien: Vorratsdatenspeicherung neu, Videoüberwachung, Registrierung von Wertkarten, Kenn­zeichenüberwachung und so weiter und so weiter. Ich frage mich nur, welche Forderungen wir bei einem tatsächlichen Anschlag in Österreich hören müssten.

Terrorbedrohung ist keine neue Bedrohung, und wir werden noch länger mit einer erhöhten Gefährdungslage leben müssen. Und eines ist klar: Es gibt keinen hundert­prozentigen Schutz vor Terror. Sicherheitsmaßnahmen müssen immer ausgewogen sein und dürfen die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr ein­schränken (Abg. Rädler: Zum Thema!), denn dann hat der Terror gewonnen. – Ich bin beim Thema, Kollege Rädler, mehr als alle Redner Ihrer Fraktion auf jeden Fall. (Beifall bei den NEOS. – Hallo-Rufe bei der ÖVP.)

Vor allem müssen die Sicherheitsmaßnahmen einen tatsächlichen Mehrwert haben und nicht nur als Alibiaktion dienen. Dieser Mehrwert aber ist nicht immer erkennbar. Es fehlt eine umfassende Evaluierung der Überwachungsmaßnahmen – die wir immer fordern –, eine Überwachungsgesamtrechnung, die die Kosten in Relation stellt, vor allem auch die Kosten der Freiheit, die wir stückweise abtragen, indem wir neue Instrumentarien einführen.

Als ein Beispiel möchte ich die Videoüberwachung herausnehmen. Was bringt die Videoüberwachung tatsächlich? Werden dadurch Terroranschläge verhindert? – Bei Selbstmordattentätern ist das wohl wenig relevant, und es gibt tatsächlich schon Erfahrungswerte über den sehr mageren Erfolg dieser Videoüberwachung. Die Polizei selbst sieht in der Videoüberwachung in Relation zum Aufwand gesehen nur wenig Nutzen. Die technischen Anlagen sind teuer in der Anschaffung, sind teuer im Betrieb, binden Ressourcen. In Wien wurden 17 Standorte videoüberwacht, an 15 Standorten hat man die Videoüberwachungsanlagen wieder abgebaut, weil sie eben nicht den erwünschten Nutzen gebracht haben.

Jetzt will der Innenminister diese Videoüberwachung sogar privatisieren – er will private Unternehmen in die Pflicht nehmen und die Kosten sozusagen auf diese übertragen –, gepaart mit einer Platzwartmentalität, die er auch schon erwähnt hat, wonach auch Menschen gemeldet werden sollen, die einen Fernseher in ihre Wohnung tragen; vielleicht sogar zwei, wenn sie sich zwei leisten können. Das hilft genauso wenig, wie die soziale Medieninfrastruktur in ein Medium umzuwidmen, das hilft ge­nauso wenig wie ein Islamgesetz, das verpfuscht wurde.

Dieses Islamgesetz gibt übrigens der Islamischen Glaubensgemeinschaft einen Generalvertretungsanspruch, und ein Generalvertretungsanspruch bedeutet nichts weiter, als dass Salafismus zum Beispiel auch von der IGGÖ vertreten wird. Sie sollten in dieser Hinsicht einmal mit der IGGÖ sprechen.

Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten, meinen manche. – Das ist natürlich Unsinn! Jeder hat etwas zu verbergen, nämlich seine Privatsphäre. Die Freiheit …

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen jetzt bitte zum Schlusssatz kommen.

 


Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (fortsetzend): Ich komme zum Schlusssatz: Die Freiheit, ein individuell selbstbestimmtes Leben zu führen, ist an eine beobach­tungs­freie Privatsphäre gebunden. Massenüberwachung führt zu nichts weiter als zu Selbstzensur. (Beifall bei den NEOS.)

9.58


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


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