Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 76

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Naturereignis über Europa hereingebrochen ist. Nein, es hat europäische Staaten gegeben, die sich dagegen gewehrt haben und die dem Recht zum Durchbruch verholfen haben, nämlich jene, die erstens die Dublin-Vereinbarungen eingehalten haben und zweitens – da ist Ihre Bundesregierung rechtlich schlampig, Herr Bundes­minister – klar zwischen Zuwanderung und Asyl unterschieden haben.

Das muss auch die österreichische Bundesregierung machen. Sie müssen unter­scheiden zwischen Zuwanderung und Asyl! Wer in unsere Republik, in unser Land zuwandert, Herr Bundesminister, das entscheiden allein wir, das entscheidet die Republik Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Asyl, Herr Bundesminister: Ihre Partei hatte vor etwa einem Jahr einen lichten Augenblick, als Sie dem Prinzip des Asyls auf Zeit in der Bundesregierung zum Durch­bruch verhelfen wollten. Damals hatten Sie ganz recht: Asyl ist grundsätzlich ein Recht auf Zeit, grundsätzlich Herberge auf Zeit, und dann, wenn der Asylgrund weggefallen sein wird, haben diese Menschen in ihre Heimatländer zurückzukehren. Das ist der eigentliche Sündenfall dieser Bundesregierung, Herr Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ.) Das Tragische ist, Sie verharren in der Sünde. Sie begehen ja nicht tätige Reue, indem Sie endlich eine rechtliche Klärung dieser Situation herbeiführen, sondern Sie verharren auf diesem Irrweg.

Sie sollten auch in Bezug auf die Asylobergrenze klare Worte sprechen, Herr Bundes­minister! In ihrer Not hat diese Bundesregierung eine Asylobergrenze von 37 500 genannt. Ich weiß gar nicht, ob Sie damals schon Minister gewesen sind. – Nein, Sie sind es nicht gewesen. 37 500 – wie Sie auf diese Zahl gekommen sind, weiß kein Mensch in dieser Republik; und als dann der Bundeskanzler vor wenigen Tagen eine Rede gehalten hat, ist Ihnen und Ihrer Partei nichts anderes eingefallen, als diese Asyl­obergrenze auf 17 000 oder 17 500 zu halbieren. Da ist genauso vollkommen unklar, Herr Bundesminister, wie Sie auf diese Zahl kommen. Das sind Schnaps­zahlen, Herr Bundesminister, die Sie uns mit Schwindeleien immer wieder verkaufen wollen und die uns weismachen …

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich würde Sie bitten, sich in Ihrer Ausdrucksweise ein wenig zu mäßigen! (Widerspruch bei der FPÖ.)

 


Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin! – Das sind Zahlen, Herr Bundesminister, die Sie nicht ernst meinen. Sie haben uns auch gesagt, dass im Jahr 2016 nur 36 030 Asylanträge, die in diese Höchstzahl hinein­fallen, bearbeitet worden seien – 36 030! Herr Bundesminister, glauben Sie, dass wir das für bare Münze nehmen können? – Sie haben nicht erwähnt, was in Bezug auf diese Höchstzahl in das Jahr 2017 verschoben worden ist, Sie haben auch nicht jene Dublin-Fälle mitgezählt, die eigentlich an andere europäische Staaten hätten weiter­gereicht werden sollen, bei denen die betroffenen Personen aber nicht ausgereist sind, sondern sich illegal in unserer Republik befinden, Herr Bundesminister. Kurz gesagt: Realiter ist diese Zahl, Herr Bundesminister, überschritten worden. Realiter ist diese Zahl überschritten worden! (Bundesminister Sobotka: Das Asylansuchen ist nicht illegal!)

Herr Bundesminister! Sie sollten auch im Asylbereich einen Rückkehrmechanismus einführen. Das sage ich immer Ihrem Kollegen Kurz: Wenn ich ihn frage, warum er nicht auch Rückkehrminister, sondern nur Integrationsminister ist, dann schiebt er die Verantwortung immer auf Sie. Deshalb frage ich jetzt auch Sie, Herr Bundesminister Sobotka: Wer ist in welcher Form in der österreichischen Bundesregierung verant­wortlich dafür, dass diese Menschen, die hier Asyl bekommen haben und hier an­ständig behandelt werden sollen, wenn jedoch der Asylgrund weggefallen sein wird,


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