Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 248

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stimmt schon, dass bei einer Ausweitung der Gesetze Bedenken bestehen bleiben, was die Meinungsfreiheit betrifft. Der Justiz­minister hat ja angekündigt, dass er zusätzlich fünf Staatsanwälte installiert, die sich hauptsächlich mit der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet beschäftigen und auseinandersetzen. Die Staatsanwälte, soweit die Auskunft des Herrn Justiz­ministers, sollen auch eng mit den geplanten Meldestellen zusammenarbeiten.

Eines – auch eine Äußerung des Herrn Justizministers – ist schon richtig und wichtig: Es darf für verschiedene Offlinenetzwerke keine Sonderrechte geben. – Danke schön. – Jetzt ist er verschwunden. (Bundesminister Brandstetter der zuvor an einer Seite der Regierungsbank mit Abg. Huainigg gesprochen hatte und gerade wieder seinen Platz einnimmt : Schon wieder da!) – Er ist schon wieder da!

18.15


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich ist der nächste Redner. – Bitte.

 


18.15.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde von den Vorrednern sehr viel von Grauzonen, von einer Gratwanderung gesprochen. Es ist natürlich zugegebenermaßen eine sehr komplexe Materie, eine komplizierte Materie, die nicht einfach zu lösen ist, aber gerade das zeigt ja, dass dieser Antrag notwendig ist und dass es sinnvoll ist, über diese Sache zu reden, gerade hier im Hohen Haus, weil es sehr wohl darum geht, Bewusstsein zu schaffen, die Menschen auch für dieses Thema zu sensibilisieren. Daher finde ich es gut, dass es diese Diskussion gibt.

Ich finde es jedoch schade, dass diese Diskussion von manchen hier so mit Äuße­rungen abgetan wird wie: Na ja, dadurch entsteht mehr Bürokratie und es erfolgen keine Einsparungen!, oder dass man gar sagt, das soll irgendwie in Brüssel gemacht werden oder vielleicht kann man eh nichts tun, weil das in den USA zu regeln ist. – Nein, wir sind hier gefordert und müssen hier etwas tun, denn natürlich hat es immer Konflikte gegeben, auch früher, etwa zwischen Nachbarn über den Gartenzaun – vielleicht wurde man dabei handgreiflich, schlimm genug – oder wenn Kinder in Schulen gehänselt wurden – auch schlimm genug –, aber wir sind heute schon in einer anderen Dimension angelangt. Wenn wir die Möglichkeiten von Social Media, die Möglichkeiten im Internet betrachten, so sehen wir, dass kleine Konflikte, die schlimm sind, potenziert und vervielfacht werden.

Ein Mensch, der nicht in der Öffentlichkeit steht, der sich eben auch dessen nicht bewusst ist, dass er Kritik ausgesetzt werden kann, ein Alltagsmensch, findet sich plötzlich in einer Situation wieder, die für ihn einen Riesendruck darstellt und nicht be­herrschbar wird. Daher muss der Staat ihn da schützen. Natürlich ist es eine Grat­wanderung, und wir müssen darüber reden, denn die Beispiele, die Abgeordneter Steinhauser hier zitiert hat, sind ja solche Beispiele, die zeigen, dass das Individuum geschützt werden muss. Da muss der Staat helfend eingreifen. Der Mensch kann nicht alleingelassen werden.

Es geht nicht um die Meinungsfreiheit. Wenn jemand sagt, die Bundesregierung soll zum Teufel geschickt werden – die Konkretisierung dieses Umstandes wird schwierig –, oder wenn jemand sagt, die Bundesregierung ist unfähig, dann ist das ja sein gutes Recht, das ist eine politische Äußerung. Darum geht es ja gar nicht, sondern es geht darum, dass jemand mit Hass erfüllt ist, und – ohne jetzt die Beispiele zu wiederholen, die Sie genannt haben, Herr Kollege Steinhauser – da muss man etwas tun.

 


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