Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 250

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man entgegentreten und hier auch die Menschenrechte und die Menschenwürde wahren. Deswegen begrüße ich auch diesen Entschließungsantrag und den Auftrag, dagegen vorzugehen und Maßnahmen zu treffen.

Ich möchte auf ein anderes Thema eingehen, das im Ausschuss diskutiert worden ist: die Wahrung der Menschenrechte in der Realität, nämlich bei älteren und behinderten Menschen, die besachwaltet sind und Unterstützung brauchen. Es ist eine Reform der Sachwalterschaft vorgesehen, die im Ministerrat beschlossen und auch von allen Parteien im Ausschuss begrüßt worden ist, nämlich das sogenannte Erwachsenen­schutz-Gesetz. Dieses Gesetz vollzieht einen Paradigmenwechsel weg von der Entmündigung hin zur Unterstützung, und zwar zur gezielten Unterstützung, nämlich in den Bereichen, wo es jeder Mensch braucht. Damit führt es nicht zu einer generellen Unterstützung und Entmündigung, wie es derzeit bei der Sachwalterschaft oft der Fall war.

Es ist eine sehr gute Reform. Es ist auch ein Clearing-Verfahren vorgesehen, bei dem jeder Betroffene einzeln dahin gehend betrachtet wird, was er kann und wie man seine Fähigkeiten einschätzt. Wir werden das im Justizausschuss diskutieren, es ist eine wichtige Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin­derungen.

Ich möchte ausdrücklich begrüßen, wie dieses Gesetz entstanden ist. Im Ministerium haben betroffene Menschen, behinderte Menschen, intellektuell behinderte Menschen mitdiskutiert und mitgestaltet, so wie das auch die UN-Konvention vorsieht. Das ist auch sehr vorbildlich für andere Ministerien und Gesetzesvorlagen. Insofern freue ich mich sehr auf die Beschlussfassung – auch im Sinne der Menschenwürde, wie sie auch in der Verfassung verankert werden sollte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

18.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


18.25.59

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Meinungsfreiheit ist ein Grund­pfeiler der Demokratie, das ist unumstritten. Davon sind wir alle, glaube ich, überzeugt. Wenn aber diese Freiheit zu Äußerungen führt, die für andere verletzend sind – nämlich individuell verletzend bis hin zu ganz drastischen Auswirkungen, wie sie auch der Herr Minister geschildert hat – oder darüber hinaus gegenüber einer ganzen Gruppe von Menschen verhetzend sind, dann bin ich überzeugt davon, dass wir als Gesetzgeber die Verantwortung haben, etwas dagegen zu tun. Hasspostings sind aggressive, provozierende, einschüchternde Postings im Internet; das hat Kollege Steinhauser mit sehr drastischen Beispielen aufgezeigt. Ich denke, das ist einfach mehr als Meinungsfreiheit, das ist etwas anderes, als Meinungsfreiheit auszuüben.

Es macht dabei auch keinen Unterschied, ob das face-to-face oder im Internet ge­schieht, ich habe nur den Eindruck, dass in Onlineforen, in sozialen Medien die Schwel­len einfach viel tiefer sind. Deswegen ist es gut, dass wir darüber auch dis­kutieren.

Es gibt diesbezügliche Straftatbestände, das haben wir heute auch schon gehört, wir haben im Jänner 2016 auch diverse Gesetzesnovellen beschlossen. Aber darüber hinaus muss es eine Weiterentwicklung geben, davon bin ich auch überzeugt.

Für mich gehört es neben der strafrechtlichen Verfolgung dieser Verfasser von Hass­postings, dieser Täter auch dazu, dass man Bewusstsein schafft. Man muss Be­wusst-


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