Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 254

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


18.39.13

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir halten es für notwendig, dass wir heute erstmals die Möglichkeit haben, hier im Plenum eine Debatte über Hass im Netz zu führen. Es gibt viele Dinge, auf die man eingehen kann, unter anderem die Differenzierung zwischen Fake News und Hassposting. Da gibt es einen ganz großen Unterschied. Falsche Nachrichten an sich werden im Übrigen nie strafrechtlich relevant sein. Es macht einen Unterschied: Wenn ich poste, dass es gestern in Wien 15 Grad plus hatte, dann ist das irrelevant, auch wenn es falsch war. Etwas anderes ist es, wenn das Posting Auswirkungen hat, die ein Leben beeinträchtigen können. Da gibt es deutliche Unterschiede.

Medienrecht ist übrigens auch oft angesprochen worden. Herr Minister Sobotka hat heute in der Früh davon gesprochen. Ich frage mich manchmal, welche Debatten hier geführt werden.

Facebook ist ein Medium, Sie haben das im Ausschuss zuletzt auch gesagt. Ich denke, wir sollten uns inhaltlich nähern, was das bedeutet. Ich frage jetzt einmal: Wie viele Leute, die hier herinnen sitzen, sind eigentlich ein Medium? – Jeder, der einen Face­book Account hat und betreibt, ist strafrechtlich und rechtlich betrachtet ein Medium.

Facebook ist in dem Sinn kein Medium. Ich kann jeden, auf dessen Account persönlich strafrechtliche Elemente sind, persönlich mit privatrechtlichen Anklagen verfolgen. Gegen Facebook als Konzern kann ich das noch nicht. Das ist noch nicht die Frage, ob es ein Medium ist, sondern die zentrale Frage ist, ob Medienrecht gegen Facebook anwendbar ist, also nicht, ob es ein Medium an sich ist.

Schauen wir uns einmal – und das möchte ich jetzt in den Mittelpunkt meiner Aus­führungen stellen – die Praxis von Facebook an! Was macht Facebook? – Facebook ist die weltgrößte Hassplattform. Ich sage das auch hier von dieser Stelle aus, wir haben es auch in mehreren Aussendungen genauso benannt, weil Facebook Hass nicht bekämpft, sondern Hass fördert – und das ist eindeutig belegbar! Dinge, die gegen einzelne Personen problemlos rechtlich verfolgbar sind, werden von Facebook nach wie vor nicht gelöscht, sondern akzeptiert.

Es gab eine OTS von uns, in der wir ein paar dieser Dinge auch beim Namen genannt haben, zum Beispiel das Posting: „Hallöchen Eva Glawischnik du ungläubige Nazi­drecksfotze …“. – Das haben wir Facebook gemeldet. Und wissen Sie, was die Antwort von Facebook war? – Das widerspricht nicht den Gemeinschaftsstandards von Face­book. – Das ist Facebook.

Facebook steht, wie Sie sagen, sehr wohl über Rechtsstandards. Jeden User, der das macht, kann ich klagen. Allerdings kann ich ihn nur klagen, wenn ich weiß, wo er wohnt. Jetzt wird es kompliziert, denn Facebook hat ja keine Verpflichtung, dass es auch bekanntgibt, wie die Adressen lauten. Das heißt, wenn Sie diese Meldung auf sich bezogen bekommen, dann können Sie dagegen vorgehen, wenn Sie heraus­finden, wer der User ist und wo er gemeldet ist.

Was macht Facebook in einem Fall, bei dem man sagt, wir haben ein Problem, wir finden ihn nicht? – Ein berühmtes Beispiel: Frau Jaskova; das ist schon einigen aufge­fallen. Frau Jaskova war dieses Profil, über das die Krebsgerüchte über Alexander Van der Bellen verbreitet worden sind. Es gab von Anfang an die Vermutung, das ist ein Fake Account in dem Sinn, dass es den Account nicht gibt. Nach dem österreichischen E-Commerce-Gesetz ist ein Konzern verpflichtet, die Daten, die dieser hat, heraus­zugeben. Man meldet die Person Michaela Jaskova Facebook, und es kommt die Antwort: Wir geben die Daten nicht heraus.

 


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