Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 260

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Wir diskutieren die Maklerprovisionen, wir diskutieren auch Gesundheitsfragen – Medi­kamente oder Behandlungen auf Krankenschein –, und es ist, glaube ich, ganz wichtig, dass wir hier auch den entsprechenden Input bekommen. Es ist eine riesige Themen­vielfalt, ich glaube, wir beschreiten neue Wege. Im Vordergrund muss für uns immer stehen, dass wir die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Auge behalten und ver­suchen, bestmöglich zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)

18.56


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mühlberghuber zu Wort. – Bitte.

 


18.56.27

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der heutigen Sammelberichtsdebatte gehe ich näher auf die Bür­gerinitiative 103 ein. Da geht es um die Aufnahme der Geburtshilfe in die Grundver­sorgung jedes Krankenhauses. Dieses Anliegen wurde von mehr als 2 500 Bürgern unterstützt. Eingebracht wurde diese Bürgerinitiative von Petra Kapinus, die sich bereits als Sprecherin der Initiative Pro Gyn Waidhofen einen Namen gemacht hat.

In Waidhofen an der Thaya wurde nach Gmünd innerhalb kürzester Zeit eine zweite Geburtenstation geschlossen. Die Bürger dort haben Angst, dass es aufgrund der langen Anfahrtswege nach Zwettl oder Horn zu Problemen bei der Betreuung von Schwangeren und zu Komplikationen bei der Geburt kommen kann.

Unterstützt wurde diese regionale, sehr erfolgreiche Bürgerinitiative nicht nur von 16 000 Menschen, sondern auch im Niederösterreichischen Landtag hat sich unsere Fraktion gegen die Schließung der Geburtenstation eingesetzt.

Die Wünsche des Volkes blieben leider ungehört und so brachte die engagierte Frau Kapinus nun auch im Nationalrat eine Bürgerinitiative ein. Sie fordert ein Bundes­gesetz, durch das die Geburtshilfe österreichweit in die Grundversorgung aufgenom­men wird. Geburten sollten damit auch in kleineren Krankenhäusern möglich sein, unabhängig von der Größe des Krankenhauses und der Fallzahl.

Dazu gab es sieben Stellungnahmen. Argumente und Gründe gibt es verschiedene dafür. Argumentiert wird beispielsweise, dass für jedes Fachgebiet Mindestfrequenzen notwendig sind, um eine zufriedenstellende Qualität in der Behandlung sicherzustellen. Bei der Geburtshilfe sind dies angeblich 365 Geburten im Jahr – ein Beispiel: Waid­hofen an der Thaya hat im Jahr circa 300 Geburten. Auch zu wenig Personal, sowohl bei Fachärzten als auch Hebammen, seien ein Grund dafür, dass nicht in jedem Krankenhaus eine Geburtenstation angeboten werden kann.

Die Ärztekammer betont in ihrer Stellungnahme, notwendig sei eine strukturierte wissenschaftliche Aufbereitung des gesamten Planungsprozesses. Wir haben diese Bürgerinitiative im Ausschuss unterstützt und gegen die Kenntnisnahme gestimmt, weil wir auch dafür sind, dass in jedem Krankenhaus eine Geburtenstation vorhanden sein soll, inklusive qualifizierter Ärzte und Hebammen, die unsere neuen Erdenbürger in den ersten Minuten ihres Lebens begleiten. (Beifall bei der FPÖ.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


18.59.41

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Grundsätzlich darf ich in Erinnerung rufen, dass es dieses Petitionsrecht in Österreich schon seit fast 70 Jahren gibt. Es ist ein verfassungs­rechtlich geschütztes Recht, jeder von uns kann eine sogenannte Petition einbringen


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