Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 281

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tigen, und sie ist nicht genutzt worden. Für uns ist das ein guter Anlass, grundsätzlich die Frage zu stellen, warum es überhaupt ein Lehrerdienstrecht braucht und ob man das Ganze nicht auch in einem Rahmenkollektivvertrag regeln könnte, damit die Lehrer auch nicht mehr anders behandelt werden als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit man auch endlich einen anderen Blick – auch im Sinne der Schulautonomie, als Schule, als Arbeitgeber – darauf werfen kann und da vielleicht auch PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und Verwaltungspersonal mitbedenken kann.

Deshalb möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gamon und Kollegen betreffend Abschaffung des Lehrerdienst­rechts ermöglicht umfassende personelle Autonomie

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte ein­zu­leiten, um das Lehrerdienstrecht in einen Rahmenkollektivvertrag überzuführen, um damit echte Personalautonomie für mündige Schulen zu ermöglichen.“

*****

Wir glauben, dass das eine wichtige Idee wäre, die man andenken sollte, und hoffen, dass es jetzt nicht wieder Jahrzehnte dauert, bis wir wieder über eine Reform des Lehrerdienstrechtes reden müssen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einbracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, Matthias Strolz und Kollegen

betreffend Abschaffung des Lehrerdienstrechts ermöglicht umfassende personelle Autonomie

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2016/16 (III-312/1385 d.B.), TOP 4

Die Kritik des Rechnungshofes in seinem aktuellen Bericht „Bundeslehrkräfte: Ver­gleich Dienstrecht alt/neu“ sollte zum Anlass genommen werden, um die Sinnhaftigkeit des Lehrerdienstrechts insgesamt zu hinterfragen. Das aktuelle Dienstrecht ist für die Erfordernisse moderner, mündiger Schulen nach wie vor zu starr.

Auch die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der (angekündigten) Bildungs­reform leiden unter dem Lehrerdienstrecht. Echte und umfassende Personalautonomie würde bedeuten, dass die Auswahl und Führung des Personals der Schulleitung obliegt, inklusive Personalentwicklung sowie Einstellungs-, Kündigungs-, Freistellungs- und Entlassungsrecht. Damit  bekämen Schulen Handlungsspielräume bei der finan­ziellen Honorierung von besonderen Leistungen, bei Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Schule, bei Fragen der Aufgaben- und Arbeitszeitverteilung. Und es wäre auch


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