Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 284

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stehen werden, wird dies natürlich einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringen.

Für den Rechnungshof gab es konkret zwei Kritikpunkte. Dies war auf der einen Seite: Neu eintretende Lehrerinnen und Lehrer haben noch bis zum Schuljahr 2018/2019 das alte Dienstrecht zur Auswahl. Im Schuljahr 2015/2016 haben lediglich 48 von 1 447 Bun­deslehrerinnen und Bundeslehrern, das sind rund 3 Prozent, das reformierte Dienst­recht gewählt. Das heißt, solange eben das alte und das neue Dienstrecht parallel laufen, verzichtet der Staat auf Einsparungsmöglichkeiten in Milliardenhöhe.

Der zweite zentrale Kritikpunkt betrifft die Anhebung der Lehrverpflichtung auf inter­nationales Niveau. Da findet eine Verzögerung statt, da dies erst mit dem Schul­jahr 2060/2061 erreicht werden wird.

Welche Empfehlungen haben sich nun für den Rechnungshof ergeben? – Erstens ist die Zeitspanne, bis 2018/2019 zwischen altem und neuem Dienstrecht wählen zu können, zu lang und sollte auf jeden Fall verkürzt werden, und zweitens sollten gesetzliche Vorkehrungen getroffen werden, dass auch Lehrverpflichtungen für das alte Dienstrecht erhöht werden.

Abschließend möchte ich noch betonen, dass es für mich schon ein wesentlicher Faktor ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer in Zukunft von administrativen Tätigkeiten entlastet werden, sodass sie pädagogisch arbeiten und sich auch um die Kinder kümmern können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.20.35

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich beziehe mich in meinem Debattenbeitrag ebenfalls auf das Lehrerdienstrecht für die Bundeslehrer, das 2013 beschlossen und 2015 vom Rechnungshof evaluiert wurde. Bei der genannten Kritik ist es mir wichtig, schon auch die wesentlichen Linien zu sehen, die dieses neue Dienstrecht gebracht hat. Dieses neue Dienstrecht hat einen einheitlichen Rahmen für Bundes- und Landeslehrer gebracht, und dieses Dienstrecht hat eine Abflachung der Gehaltskurven gebracht.

Ich komme aus dem Bereich der Jungen ÖVP, ich kann mich erinnern, diese Punkte haben wir schon vor zehn, 20 Jahren gefordert. Es ist da gelungen, jungen Familien, jungen Menschen höhere Einstiegsgehälter zu ermöglichen, genau in einem Zeitraum, in dem man ganz einfach auch die finanziellen Mittel braucht. Das sehe ich als Erfolg. Zum Dritten ist es auch gelungen, dass man bei der Unterrichtsverpflichtung einen einheitlichen Rahmen geschaffen und auch die Unterrichtsverpflichtung erhöht hat. Wenn die Unterrichtsverpflichtung diskutiert wird, dann ist mir ein Aspekt sehr wichtig – das wird mir immer wieder von den Lehrerinnen und Lehrern in meinem Wahlkreis gesagt –: Da brauchen wir objektive Diskussionen.

Es gibt ja OECD-Studien, die belegen, im internationalen Vergleich arbeiten öster­reichi­sche Lehrer weniger als in anderen europäischen Ländern. Wenn man sich diese Studien ein bisschen genauer anschaut, kommt man zum Ergebnis, dass in manchen Ländern die reine Unterrichtszeit gemessen wird und in anderen Ländern Zeiten für Vor- und Nachbereitung miteinberechnet werden. Also wenn wir Systeme vergleichen, dann sollten wir das wirklich genau und differenziert machen, weil es immer wieder ein bisschen um Wertschätzung geht.

 


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