Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 283

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aber langfristig sind; und ob die kurzfristigen bis Mitte dieses Jahres greifen, werden wir noch sehen.

Im Schuljahr 2015/2016 haben nur 48 von 1 477 neuen Bundeslehren für das refor­mierte Dienstrecht votiert, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das stellt der Rechnungshof in seinem Bericht auch fest, und das muss man sich auch vor Augen führen, und darüber muss man auch diskutieren.

Ich möchte auch noch kurz, wie eingangs erwähnt, auf die Landesschulräte eingehen, und da auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei den Landes­schulräten. Da darf ich kurz aus dem Bericht zitieren – es wurden ja Oberösterreich und Tirol überprüft –:

„Die Ausgestaltung der Behördenstruktur der Landesschulräte war“ im Prüfungszeit­raum „einzigartig im Verwaltungssystem des Bundes.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das spricht auch für sich, was da der Rechnungshof festgestellt hat. Wenn man sich vor Augen führt, dass der Vize­präsident nur ein Recht auf Akteneinsicht und auf Beratung hat, dann fragt man sich: Wozu braucht es den Vizepräsidenten? – Also da besteht viel Reformbedarf, da muss viel getan werden. (Beifall der Abg. Dietrich.) – Danke.

Ich könnte hier noch eine Reihe von weiteren Kritikpunkten auflisten, aber ich denke, die Mitglieder des Rechnungshofausschusses sind diesbezüglich ausreichend infor­miert und in den Debattenbeiträgen werden auch die wichtigsten Eckpunkte aufgezählt und auch angerissen.

Der Proporz in der Schulverwaltung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Relikt, welches es möglichst rasch abzuschaffen gilt. Ich glaube, daran sollten wir alle arbeiten. Es gibt ja hier auch viel Übereinstimmung, leider aber auf der anderen Seite auch wieder nicht so viel Übereinstimmung. Ich hoffe trotzdem, dass wir zu einer guten Lösung kommen, auch und natürlich vor allem im Sinne der Schülerinnen und Schüler.

Abschließend noch, Frau Rechnungshofpräsidentin, mein Dank auch an Sie und Ihre Mitarbeiter für diese umfassenden Berichte. Ich begrüße es natürlich auch, wie meine Vorredner, dass wir zukünftig Einzelberichte bekommen, weil es für uns, glaube ich, auch einfacher ist, auch was die Abarbeitung betrifft. Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit, aber ich werde heute noch einige Male zu diesen Punkten reden, weil wir ja heute auch noch die Rechnungshofberichte vom letzten Jahr hier zu behandeln haben. – Vielen Dank einstweilen! (Beifall der Abg. Dietrich.)

20.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.18.00

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Ich spreche zum Bericht, der sich mit dem Vergleich des Dienstrechts Alt und Neu in Bezug auf Bundeslehrkräfte beschäftigt hat. Ziel der Gebarungsprüfung war ja die Darstellung und Beurteilung des alten und des neuen Dienstrechts, wobei ein Augenmerk auf die Verpflichtung der Bundeslehrkräfte, auf die Kosten, die durch das Weitergelten des alten Dienstrechtes entstehen, sowie auf die Dauermehrdienstleistungen im Zeitraum 2011/2012 bis 2014/2015 gelegt wurde.

Wie schaut nun die Situation aus der Sicht des Rechnungshofes in Zukunft aus? – Da das alte und das neue Dienstrecht bis zum Schuljahr 2060/2061 nebeneinander be-


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