Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 305

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weise Sitzungsgelder an der Medizinischen Universität Innsbruck rund doppelt so hoch wie jene an der Kunstuniversität Graz waren.

Es gab dann die Universitätsgesetz-Novelle 2015, und es gibt eine Verordnungs­ermächtigung, die dazu ermächtigt, dass da Obergrenzen eingeführt werden. Die Empfehlung des Rechnungshofs zielte auf eine Bandbreite ab, diese Vergütungen sollten nach nachvollziehbaren Kriterien bemessen werden. Die Verordnung ist bisher noch nicht erlassen. Wir hoffen darauf und appellieren, dass die angekündigte Verord­nung des Wissenschaftsressorts jedenfalls mit Beginn der nächsten Leistungsverein­barungsperiode 2018 auch in Kraft gesetzt wird.

Auch die Reisegebühren waren Thema des Berichts. Die Position des Rechnungs­hofes ist es, dass die Reisegebührenvorschrift auch für die Mitglieder der Univer­sitätsräte zumindest sinngemäß zur Anwendung kommen müsste.

Zum Bericht der Forschungsfinanzierung in Österreich will ich kurz erwähnen: Ich glaube, dass dieser Bericht deshalb hervorhebenswert ist, weil er einen Gesamt­überblick über das System der Forschungsfinanzierung der öffentlichen Hand in Österreich gibt. Dieses System ist komplex und vielfältig. Wir haben herausgefunden, dass 216 Organisationseinheiten mit der Forschungsfinanzierung befasst sind. Es gab 136 F&E-Programme auf Bundes- und Landesebene im Jahr 2014, und insgesamt wurden rund 3 Milliarden € finanziert, davon 2,6 Milliarden € vonseiten des Bundes.

Die Forschungsquote betrug 3 Prozent. Das Ziel ist es, die Quote auf 3,76 Prozent zu heben. Ich denke, das wurde im heute präsentierten Arbeitsprogramm auch für die nächsten zwei Jahre erneut bekräftigt. Wir empfahlen allerdings im Bericht, die For­schungsquote nicht isoliert zu sehen, sondern sie in einem größeren Zusammenhang zu betrachten – auch mit quantifizierbaren Wirkungsindikatoren wie etwa einem Innovationsleistungsindex.

Die zentralen Schlussfolgerungen des Berichts sind, dass sich die Forschungs­finan­zierung in Österreich durch die Verteilung der Mittel an die Intermediäre des Bundes und der Länder, durch die Vielzahl der Akteure und durch die geteilte Verwaltung der F&E-Rückflüsse aus dem EU-Haushalt als sehr unübersichtlich dar­stellt. Wir haben empfohlen, die Möglichkeiten der Konzentration der forschungs­spezifischen Aufgaben auf weniger Organisationseinheiten und weniger Forschungs­förderungsagenturen zu prüfen. Wir sehen es als positiv, wenn es zu Optimierungen im Bereich der For­schungs­finanzierung kommt.

Eine Möglichkeit würde nach Auffassung des Rechnungshofes auch darin bestehen, dass es zu Abwicklungskooperationen kommt, um Synergien herzustellen und um be­stehendes Know-how und einheitliche Bewertungskriterien sicherzustellen. Wir haben herausgefunden, dass die einzelnen Bundesländer im unterschiedlichen Ausmaß im Rahmen dieser Abwicklungskooperationen mit den Intermediären wie etwa der FFG oder dem FWF zusammenarbeiten. Ich will nur zwei Bundesländer herausheben: Oberösterreich nutzt beispielsweise diese Abwicklungskooperationen. Wien, trotz der räumlichen Nähe zur FFG und dem FWF, nützt diese nicht.

Abschließend bedanke ich mich auch dafür, dass der Nationalrat diesen Bericht zum Anlass genommen hat, eine entsprechende Entschließung zu fassen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

21.40


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


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