Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 304

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ver­sitäten, wie wir ja wissen, Autonomie gegeben, und das sollte auch weiterhin so bleiben, weil es wichtig und richtig war, unternehmerische Universitäten in unserem Land zu haben.

Es geht darum, die Problemstellen genau zu analysieren und Lösungsansätze zu finden. Das passiert zurzeit in einer Arbeitsgruppe im Wissenschaftsministerium unter unserem Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner. Eines ist auch ganz klar: Ich bin der Überzeugung, dass die richtigen Schritte die Kritikpunkte nicht nur entkräften werden, sondern eine bessere Verwaltung ein besseres Arbeiten in diesen Universitäten möglich macht. (Beifall bei der ÖVP.)

21.33


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich jetzt die Präsidentin des Rechnungshofes Frau Dr. Kraker. – Bitte.

 


21.33.13

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die seit 2004 umgesetzte Universitätsautonomie impliziert eine verstärkte Verantwortung der unmittelbar zuständigen Universitäts­organe, des Rektorats, des Senats und der Universitätsräte, für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Universitäten. Universitäten wirtschaften doch mit öffentlichen Mitteln. Daraus ergibt sich die Prüfkompetenz, bei aller Autonomie: Freiheit auf der einen Seite, Wirtschaften mit öffentlichen Mitteln auf der anderen Seite.

Wir überprüften im gegenständlichen Fall die Aufgabenerfüllung der Universitätsräte an der Medizinischen Universität Innsbruck und an der Kunstuniversität Graz. Den Universitätsräten sind mit dieser Autonomie Kontroll- und Steuerungsaufgaben und Aufsichtsfunktionen übertragen. Wir mussten im Zuge unserer Prüfung feststellen – was eben schon Frau Abgeordnete Schittenhelm gesagt hat –, dass es nicht immer eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Universitätsräten, den Rektoraten und dem Senat gab, dass Steuerungsinstrumente nicht immer planvoll eingesetzt wurden und Managementtools, die an die Hand gegeben wurden, nicht immer zweck­mäßig eingesetzt wurden.

Das Beispiel der Kunstuniversität Graz zeigt, dass es hier jahrelange Meinungs­verschiedenheiten zwischen den Organen gab, zwischen dem Senat und dem Uni­versitätsrat. Das führte zu einer Pattstellung.

An der Medizinuniversität Innsbruck wurden beispielsweise Veranlagungen durch das Rektorat allein vorgenommen, ohne Einhaltung der vorgesehenen Genehmigungs­pflichten durch den Universitätsrat. An der Medizinischen Universität Innsbruck wurde auch der Entwicklungsplan, der ein zentrales Steuerungsinstrument sein sollte, im Zuge der Autonomie erst knapp ein Jahr nach Abschluss der Leistungsvereinbarung genehmigt. Es sei auch angemerkt, dass es bis zur Beschlussfassung insgesamt über 40 Entwicklungsplanentwürfe brauchte. Das heißt, die Steuerung war doch vielfach beeinträchtigt.

Was ich als Präsidentin des Rechnungshofes festhalten will, ist, dass eben nicht die partiellen Interessen der einzelnen Organe im Vordergrund stehen müssen, sondern der Fokus muss auf die jeweilige Universität als Ganzes gerichtet sein, und zwar von allen Organen der Universitäten.

Ein Thema des Berichts wurde auch hier angesprochen: die Vergütungen. Die haben wir im Bericht verglichen. Es war lange Zeit mangels einschlägiger gesetzlicher Vor­gaben möglich, diese Vergütungen der Universitätsräte frei zu gestalten, wobei wir festgestellt haben, dass im Durchschnitt die festgesetzten Vergütungen beziehungs-


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