Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 90

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„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Ver­fassung und Medien wird dazu aufgefordert, das Rundfunkgebührengesetz dahinge­hend zu novellieren, als dass die Gebühren Informations GmbH Gebühren und Pro­grammentgelt gemäß § 31 ORF-Gesetz, nicht aber die Abgaben der Länder einbringt.“

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Wenn die Gebührenzahler schon mehr zahlen, dann sollen sie wenigstens diese Leis­tungen nicht mitfinanzieren müssen.

Ich kann abschließend nur noch einmal betonen, dass es uns nicht darum geht, den ORF zu zerschlagen, sondern darum, dass wir ihn modernisieren wollen. In dieser Form, in der er jetzt existiert, verliert er schleichend seine Existenzberechtigung. (Beifall bei den NEOS.)

13.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend keine Einhebung von Länderabgaben durch die GIS GmbH

eingebracht im Zuge der Debatte über ORF Jahresbericht 2015 – TOP 2

Jeder österreichische Haushalt, der nicht von den Rundfunkgebühren befreit ist, zahlt im Schnitt 23,51 Euro im Monat für die Nutzung von Radio und Fernsehen (Stand Jän­ner 2017). Die Höhe der Gebühr setzt sich aus Radio- und Fernsehgebühr, Programm­entgelt, Kunstförderungsbeitrag und Landesabgabe zusammen. Die Landesabgabe fließt in das jeweilige Landesbudget, wobei ihre Höhe und Verwendungszweck von den Bundesländern selbst festgelegt wird und demzufolge zwischen Null und 5,4 Euro mo­natlich variiert. Die Verwendung reicht dabei von kulturellen Aufwendungen über Sport­förderung bis hin zur Altstadterhaltung und wird zusammen mit der Rundfunkgebühren­rechnung durch die GIS Gebühren Info Service GmbH eingehoben.

Es erschließt sich nicht, dass das Unternehmen ORF, das sich zu einem Großteil aus den Einnahmen des Programmentgelts der Gebührenzahler_innen finanziert und in des­sen hundertprozentigem Eigentum sich die GIS GmbH befindet, für das Einheben von Abgaben der Bundesländer verantwortlich ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Ver­fassung und Medien wird dazu aufgefordert, das Rundfunkgebührengesetz dahinge­hend zu novellieren, als dass die Gebühren Informations GmbH Gebühren und Pro­grammentgelt gemäß § 31 ORF-Gesetz, nicht aber die Abgaben der Länder einbringt.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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