Meinung nach am Ende trotzdem sagen muss, der Ausschuss kann ruhig öffentlich sein, da es dabei um die Transparenz geht, die danach gekommen ist.
Wir hatten ja einmal ein historisches Beispiel, bei dem es, glaube ich, um den Überwachungsstaat gegangen ist, bei dem auch die Frage war, ob es eine öffentliche Diskussion gibt. Damals war noch Kollegin Musiol Verfassungssprecherin, und sie hat dann eine Kamera mitgenommen und livegestreamt. Das ist unterbrochen worden, und dann hat man gesagt, wir müssen das akzeptieren, sonst bekommen wir kein Gesetz. Das Spannende an der Debatte war – damals war, glaube ich, Kollegin Fekter Innenministerin –: Am Anfang gab es ein großes Tohuwabohu, und zum Schluss – so wurde mir erzählt – haben (in Richtung der Abg. Fekter) Sie dann in die Kamera gesprochen, sich an die Öffentlichkeit gewandt und Ihre Argumente dort vorgebracht. (Heiterkeit bei den Grünen.)
Dies zeigt schon, dass das Instrument einer öffentlichen Debatte durchaus etwas für sich hat. Es ist einfach dazu da, klarzumachen, wie parlamentarische Prozesse ablaufen, und da sollte man sich deutlich mehr trauen als bisher. (Beifall bei den Grünen.)
14.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.12
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Ich möchte zunächst auf zwei Redebeiträge eingehen. Kollege Pendl hat gesagt, dass es ja eine Einigung der Verfassungssprecher bei der Demokratie-Enquete-Kommission gab. – Das ist so nicht richtig, denn es gibt einen Mehrheitsbericht der Regierungsfraktionen und es gibt zusätzlich einen Minderheitsbericht, in dem andere Dinge drinnen stehen. Worauf wir uns jetzt in Verhandlungen geeinigt haben, ist, dass wir zumindest eine Minimalvariante haben, aber das heißt ja nicht, dass man nicht weiterhin für eine generelle Öffentlichkeit bei Ausschüssen kämpfen kann.
Kollege Kassegger hat gesagt, es gebe ja jetzt schon genug Möglichkeiten, das öffentlich zu machen. – Ja, schon, aber halt immer mit Mehrheitsentscheidung, und das bringt in der Regel nicht sonderlich viel, denn Sie kennen ja die Mehrheitsverhältnisse und wissen, wie das ist.
Ich bringe in der Debatte immer – denn diese Debatte führen wir ja oft – das Europäische Parlament als Beispiel, und dann heißt es jedes Mal, das könne man nicht vergleichen. Ich gebe Ihnen insofern recht, als man es wirklich nicht vergleichen kann, weil das Europäische Parlament in beiden Vergleichsparametern, nämlich qualitativ und quantitativ, anders arbeitet als das österreichische Parlament. Ich habe mir vorhin kurz das Arbeitsprogramm des LIBE-Ausschusses, des Bürgerrechtsausschusses des Europäischen Parlaments, ausdrucken lassen. Dieser tagte im Jänner 2017 acht Mal, jeweils drei Stunden, der Justizausschuss des österreichischen Parlaments hat letztes Jahr sechs Mal getagt, im ganzen Jahr. (Abg. Weninger: Wie viele Ausschüsse gibt es im Europäischen Parlament?) – Wie viele es gibt? Ja, sag es, ich weiß es jetzt nicht auswendig! Ich weiß es nicht auswendig, aber es ist halt ein komisches Argument, dass man deswegen nicht arbeiten kann.
Fakt ist, die Ausschüsse im Europäischen Parlament tagen öfter, sie werden offensichtlich, obwohl sie öffentlich sind, auch nicht an der Arbeit gehindert. Und wenn man es sich qualitativ anschaut, Kollege Brosz hat ja schon davon gesprochen – offensichtlich finden da Parallelausschüsse statt, von denen einige nichts wissen –, sieht man, wie im Europäischen Parlament im Ausschuss sehr wohl diskutiert wird und Argumente sinnvoll ausgetauscht werden. Vergleichen wir das mit den Ausschüssen im österreichischen Parlament! Da gibt es meistens eine zweistündige Aussprache, dann gibt es,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite