Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 113

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weil überzogen wurde, zehn Oppositionsanträge, die dann oft einmal gleich in einem vertagt werden, soweit es von der Geschäftsordnung her geht. Kollege Rädler sieht das offensichtlich ganz anders, der ist auch in den Geheimausschüssen, die ich nicht ken­ne. Diese Argumente sind spannend!

Ich glaube, wir brauchen mehr Öffentlichkeit im österreichischen Parlament und weni­ger Arbeit hinter verschlossenen Türen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

14.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1960/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

14.14.30Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­deskanzler betreffend Verhandlungslegitimation der Bundesregierung zu den Ab­kommen CETA, TTIP und TISA (11638/J)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftli­chen Anfrage 11638/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Nach der Verabschiedung des Handelsabkommens der EU mit Kanada (CETA) auf eu­ropäischer Ebene im vergangenen Herbst und der Angelobung von Donald Trump als US-Präsidenten, der neuen Protektionismus verfolgt, ist es in der Öffentlichkeit etwas ruhiger um EU-Handelsabkommen geworden. Diese Ruhe trügt aber, da sowohl bei den Handelsabkommen CETA und TTIP sowie beim Dienstleistungsabkommen TISA noch hochrelevante Fragen zu klären sind.

Die berechtigten Bedenken wie die drohende Aushöhlung von Demokratie und Recht­staatlichkeit von der europäischen Ebene bis hin zu den Ländern und Gemeinden so­wie das Absenken von Lebensmittelstandards, Umwelt-, VerbraucherInnen- und Arbeit­nehmerInnenschutz haben 563.000 BürgerInnen in Österreich veranlasst, das Volksbe­gehren gegen TTIP, CETA und TISA zu unterschreiben. Dieser Erfolg ist eine wichtige Unterstützung für die kritischen Kräfte im österreichischen Parlament und darf von der Bundesregierung nicht übergangen werden.

CETA: Ungereimtheiten bestehen weiterhin

Die inhaltlichen Bedenken an CETA bleiben nach wie vor bestehen. Es enthält nicht nur Sonderklagsrechte für ausländische Konzerne, sondern gefährdet hohe Standards in sensiblen Bereichen wie Gentechnikgesetzgebung, Lebensmittelsicherheit oder Kon­sumentInnenschutz und ist geeignet, demokratische Entscheidungsspielräume von der europäischen Ebene bis hin zu den Ländern und Gemeinden einzuschränken. So ist etwa das in der EU geltende Vorsorgeprinzip in CETA nicht verankert. Das bringt Kon­sumentInnenschutz, Gesundheitsvorsorge und Gentechnikfreiheit in Europa in Bedräng­nis.

Bundeskanzler Kern begründete seine Zustimmung letzten Endes damit, dass jene Bereiche, die in nationalstaatliche Kompetenz fallen – wie die umstrittenen Schiedsge-


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