Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 146

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„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich – für den Fall der Zus­timmung des österreichischen Nationalrates zur CETA-Ratifizierung – politisch für eine verbindliche Volksabstimmung des CETA-Abkommens stark zu machen.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

Begründung: In einer so umstrittenen, in einer so existenziellen Sache soll nicht eine Mehrheit des Nationalrates entscheiden – wie auch immer diese Mehrheit zustande kommt –, sondern da ist das Volk zu fragen. Ein solcher Beschluss soll daher nur vor­behaltlich des Ausganges einer dann anzuberaumenden verbindlichen Volksabstimmung wirksam sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.01


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hübner, Dr. Kassegger und weiterer Abgeordneter betreffend Ab­haltung einer verbindlichen Volksabstimmung zu CETA für den Fall der Zustimmung des österreichischen Nationalrates zur CETA-Ratifizierung,

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage betreffend Verhandlungs­legitimation der Bundesregierung zu den Abkommen CETA, TTIP und TISA der Abg. Kogler, Glawischnig-Pieszcek und anderer, in der 162. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP am 1.2.2017.

Exakt 562.552 Österreicher haben gegen die umstrittenen Handelsabkommen CETA, TTIP und TISA durch Unterfertigung des Volksbegehrens ihre Stimme erhoben. Die Ini­tiatoren sprachen am Tag nach der Auszählung von einem "überwältigenden Ergebnis".

Die Bedenken sind bekannt: die Abkommen bedeuten unter anderem ein Absacken der heimischen Lebensmittelqualität sowie einen Todesstoß für die österreichischen Bauern. Österreich wird nicht mehr der „Feinkostladen“ Europas sein. Weiters drohen durch die­se Abkommen Gefahren in vielen Bereichen, wie für den heimischen Verbraucher-, Ar­beitnehmer- und Umweltschutz. Das Ende des Vorsorgeprinzips sowie die indiskutable Einrichtung von Schiedsgerichten, die es amerikanischen und kanadischen Konzernen ermöglichen würden, gegen vitale Interessen unseres Landes und unserer heimischen Bevölkerung vorzugehen, sind weitere, klar abzulehnende Punkte.

Abgesehen von faktisch belegten Risiken und Gefahren in den Abkommen ist auch der Willensbildungsprozess rund um diese Abkommen aus demokratiepolitischer Sicht in­akzeptabel und der Widerstand in der österreichischen Bevölkerung – verständlicher­weise – dementsprechend groß, geht doch die Ablehnung des CETA-Abkommens quer durch alle Bevölkerungsschichten und politischen Lager.

Für den Fall der Zustimmung des österreichischen Nationalrates zur CETA-Ratifizie­rung sollen die Mitglieder der Bundesregierung daher politisch gefordert sein, sich für eine verbindliche Volksabstimmung des CETA-Abkommens stark zu machen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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