Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 151

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einer parlamentarischen Enquete, die im letzten Halbjahr stattgefunden hat, die die un­terschiedlichen Kritikpunkte aufgezeigt und auch argumentativ untermauert hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Deshalb ratifizieren wir hier im Haus CETA jetzt nicht, ich würde das im Übrigen auch jetzt nicht tun. Wir werden erst in mehr als einem Jahr mit den nationalen Teilen konfrontiert sein. Bis dahin läuft der Prozess, die Ver­handlungen und die Arbeit gehen weiter. Deshalb, liebe Unterzeichnerinnen und Unter­zeichner des Volksbegehrens gegen CETA, TTIP und TiSA: Wir werden Ihren Punkten weiterhin mit aller Vehemenz Ausdruck verleihen, denn das, was wir auf der europäi­schen Ebene verlangen, verlangen wir auch hier, das heißt Einbindung und Stärkung von direktdemokratischen Elementen.

Wir nehmen Ihre Unterschriften ernst, um Umwelt- und ArbeitnehmerInnenschutz so­wie die öffentliche Daseinsvorsorge, so wie wir sie kennen, in hoher Qualität und durch unsere hohen Standards auch weiterhin hochzuhalten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.18


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


16.18.39

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich festhalten, dass es sehr zu begrüßen ist, wenn sich Bürgerinnen und Bürger politisch engagieren und sich der Möglichkeit unserer direkten Demokratie bedienen. Selbstverständlich wird auch je­des erfolgreiche Volksbegehren hier im Nationalrat fair und seriös behandelt.

Lassen Sie mich nun aber zur Dringlichen Anfrage kommen. Hier wird, wie es Kollege Kogler auch ausgeführt hat, der Bundesregierung ein Rechtsbruch vorgeworfen. Dieser Vorwurf lässt sich leicht entkräften. In der im Ständigen EU-Unterausschuss beschlos­senen Stellungnahme wurden Bedingungen für eine CETA-Zustimmung aufgestellt, und diese wurden erfüllt.

Vizekanzler Mitterlehner hat sich auf EU-Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass CETA als gemischtes Abkommen eingestuft wird, sodass auch die nationalen Parlamente CETA zustimmen müssen. Zudem hat er erreicht, dass die in der Stellungnahme abge­lehnten privaten Schiedsgerichte nicht kommen, sondern durch ein Investitionsgericht ersetzt werden, Herr Kollege Kogler!

Dieses neue internationale Gericht zeichnet sich dadurch aus, dass seine Richter nicht wie bisher durch die Vertragsparteien – ich korrigiere –, nicht wie bisher durch die Streit­parteien – Entschuldigung! –, sondern durch die Vertragsparteien, nämlich Kanada und die EU, auf Zeit bestellt werden sowie unabsetzbar und unabhängig sind. Gerade an die Unabhängigkeit der Richter werden hohe rechtsethische Anforderungen gestellt. Zu­dem gibt es erstmals auch eine Berufungsinstanz.

In der vorliegenden Dringlichen Anfrage werden auch die Sonderklagerechte für aus­ländische Konzerne kritisiert. Dass ausländische Unternehmen andere Möglichkeiten ha­ben, um sich gegen staatliche Diskriminierungen zu wehren, ist aber nichts Neues. Be­trachten Sie etwa die EU-Regelungen! Ein ausländisches Unternehmen kann sich ge­gen Diskriminierungen, zum Beispiel durch eine österreichische Behörde, vor dem EuGH zur Wehr setzen. (Abg. Kogler: Ja, das ist richtig so!) Ein österreichisches Unterneh­men, das in Österreich in gleicher Weise diskriminiert wird, kann sich hingegen nicht an den EuGH wenden. Das ist geltendes Recht, meine sehr geehrten Damen und Her­ren! (Abg. Kogler: Es ist trotzdem ein Schiedssystemverfahren!)

Herr Kogler, Sie haben auch kritisiert, dass das Vorsorgeprinzip durch CETA obsolet wird. Zu Recht haben Sie auch darauf hingewiesen, dass dieses Prinzip im EU-Primär-


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