Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 152

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recht verankert ist. Daher kann es nicht durch einen völkerrechtlichen Vertrag wie CETA abgeschafft werden. (Abg. Kogler: Eben doch!)

Was den vom Kollegen Kogler erhobenen Vorwurf eines Alleingangs einzelner Bun­desminister betrifft, dazu möchte ich Folgendes festhalten: Seit dem 18. Oktober 2016 gibt es bezüglich der Zustimmung zu CETA ein Einvernehmen der Bundesregierung. Von einem Alleingang kann hier also keine Rede sein! Die am 28. Oktober 2016 er­teilte schriftliche Zustimmung des österreichischen Botschafters erfolgte auf Basis die­ses Einvernehmens der Bundesregierung. Zudem erging die Weisung an den Bot­schafter über das Außenministerium in Akkordierung mit dem Bundeskanzleramt. (Abg. Kogler: Das ist richtig!)

In der vorliegenden Dringlichen Anfrage ist auch davon die Rede, dass durch CETA hohe Standards in sensiblen Bereichen gefährdet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vergessen Sie bitte nicht, dass es bei CETA um ein Handelsabkommen mit Kanada geht – also somit mit einem Land, das uns sehr ähnlich ist, das auch von seinen Standards her keineswegs hinter Europa herhinkt! (Zwischenruf des Abg. Pirkl­huber.) Ganz im Gegenteil: Die kanadischen Standards liegen teilweise sogar über den unsrigen!

Zudem bestätigt der Text des Abkommens, dass unsere hohen Qualitätsstandards, et­wa für Produktsicherheit, Daten-, Verbraucher-, Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutz, auch in Zukunft gesichert sind. Auch das staatliche Regulierungsrecht ist ausdrücklich festgeschrieben. Die Vertragsparteien können daher das Schutzniveau, insbesondere für Gesundheit, Sicherheit, Konsumenten-, Arbeits- und Umweltschutz, nach eigenem Er­messen festlegen. (Abg. Kogler: Das ist eine Selbstverständlichkeit!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist daher unseriös und unverantwortlich, so zu tun, als würde ein Handelsabkommen mit Kanada eine große Bedrohung für uns darstellen. Vor allem muss man bedenken: Wenn wir schon mit Kanada ein Problem haben, ja mit welchem Land wollen wir denn dann Handelsabkommen abschließen?! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Brunner.)

16.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klinger. – Bitte.

 


16.23.41

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin Duzdar! Kolleginnen und Kollegen! Geehrte Zuhörer auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! – Geschätzte Frau Dr. Karl, Sie haben das gemischte Abkommen ins Spiel gebracht, das unser Wirtschaftsminister hier eingefor­dert hat. Jetzt soll quasi über dieses ganze Verhandlungskonvolut auch in den nationa­len Parlamenten abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an die Enquete über CETA und TTIP, bei welcher ganz klar herausgekommen ist, dass dieses gemischte Abkommen nicht dazu angetan ist, das vorläufige CETA-Abkommen zu verhindern. Nein, dieses gemischte Abkommen ist nur dazu da, festzustellen, dass die Europäische Kommission beauftragt wurde, dieses Konvolut auszuverhandeln, und dass gleichzeitig die restlichen Rechtsbestände, die die Nationalstaaten betreffen, dann eben von den Nationalstaaten abgestimmt werden können. Das heißt aber im Klartext, wir sprechen hier von einer Gesetzesmaterie, die zu 85 Prozent durch die EU und zu circa 15 Prozent durch das nationale Parlament bestimmt wird

Wenn wir jetzt diesem CETA-Abkommen in fröhlicher Erwartung entgegensehen, dann muss man schon bedenken, was es bedeutet, wenn es heißt, wir sind die größte Wirt­schaftsmacht auf diesem Globus. Das heißt im Klartext: Diese Europäische Union ist das Wunderwerk der letzten Geschichte. Dabei stellt sich für mich die Frage: Wer wa­ren denn die wahren Gewinner des Beitritts zur Europäischen Union? War das der Klein-


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