Damals ist die kleine österreichische Volkswirtschaft mit 8 Millionen Einwohnern in den großen europäischen Markt eingetreten, der inzwischen 500 Millionen Einwohner umfasst, und diese kleine Volkswirtschaft hat sehr davon profitiert.
Wenn Abgeordneter Klinger fragt: Wie haben die kleinen Leute davon profitiert?, dann sage ich Ihnen nur ein einziges Beispiel, das jeden Österreicher betrifft: das Telefonieren. Damals hat, als ich in Wien studiert habe, eine Minute Festnetztelefonat von Bregenz nach Wien 6,67 Schilling gekostet, also 50 Cent. (Ironische Heiterkeit des Abg. Peter Wurm.) Heute wären Sie bei keinem Anbieter bereit, innerhalb von Österreich um 50 Cent zu telefonieren. Also da hat jeder profitiert. Auch wenn die Oma das Enkerl anruft, kommt es billiger als vor über zwanzig Jahren. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Mit zweierlei Maß messen, das können Sie – das können die Freiheitlichen und das können auch die Grünen –, und es ist mir ein Genuss, diese beiden Parteien im selben Atemzug zu nennen. Den Hans Niessl würde ich auch noch mitnehmen; ich weiß nicht, ob Erwin Preiner da ein braver Diener seines burgenländischen Herrn ist.
Mit zweierlei Maß messen die Grünen und die Freiheitlichen, denn es gibt für sie offensichtlich – mein Kollege Schellhorn hat das schon ausgeführt – gute und böse Handelsabkommen. Sepp Schellhorn hat einige Beispiele angeführt, mit welchem Land die Österreicher einen Vertrag haben. Fakt ist, dass wir erst im Oktober, und zwar am 13. Oktober, in diesem Haus ein EU-Partnerschaftsabkommen mit dem Irak abgeschlossen haben, und diesem Vertrag haben alle zugestimmt, auch die Freiheitlichen und bis auf zwei, drei Ausnahmen auch die Grünen. In diesem können Sie in Artikel 64 folgende die Bestimmungen über die Schiedsgerichte nachlesen, denen Sie zugestimmt haben. Also beim Irak ist es okay, aber bei Kanada ist es nicht okay. Das heißt, da wird mit zweierlei Maß gemessen. (Beifall bei den NEOS.)
Nicht von der Hand zu weisen ist natürlich die Tatsache, dass europäische Staaten in der Folge von Kanada oder von kanadischen Unternehmen bei Schiedsgerichten geklagt werden könnten – und umgekehrt!; das muss man natürlich auch immer dazusagen –, wenn ein EU-Mitgliedsland eine kanadische Firma ohne Entschädigung enteignet oder diskriminiert. Aber das, was da oft kolportiert wird, nämlich die Klagen wegen entgangenen Gewinns, wäre völlig aussichtslos und ohne jede Chance auf Erfolg. Da von Sonderklagsrechten zu sprechen ist absurd. Auch andere, ähnliche Wortkonstruktionen sind an den Haaren herbeigezogen. Es gibt 60 Investitionsschutzabkommen der Republik Österreich mit anderen Ländern. Darin sind Schiedsgerichtssystematiken enthalten, die sich international über viele Jahre bewährt haben. Und dieses System wurde im Zuge der CETA-Verhandlungen auch noch weiterentwickelt, wie bereits ausgeführt wurde.
Dabei ist auch festzuhalten: Davon profitieren natürlich KMUs viel mehr als die bösen Großkonzerne, so wie es heute schon jemand formuliert hat. Weil große Konzerne umfangreiche Rechtsabteilungen unterhalten, ist für diese ein solcher Prozess normales Tagesgeschäft, aber ein Mittelbetrieb, der das nicht hat, profitiert von solchen Abkommen eigentlich mehr als diese. (Abg. Steinbichler: Das ist etwas ganz Neues!)
Was auch gern von den Propagandisten herangezogen wird, ist die Geschichte mit Ägypten und dem Mindestlohn. Angeblich hat ein Unternehmen den Staat Ägypten geklagt, weil die dort den Mindestlohn angehoben haben. Was aber ist dort tatsächlich passiert? – Die Firma Veolia hat im Rahmen eines Weltbankprojekts den Auftrag bekommen, die Ausgasungen von Mülldeponien in der Nähe von Alexandria zu reduzieren. Das war ja in Wirklichkeit ein Klima- und Umweltschutzprojekt. Das Projekt war befristet und fertig kalkuliert. Aber nachdem die Vereinbarung abgeschlossen war, hat Ägypten die Mindestlöhne für diesen Bereich angehoben, und damit war die Kalkulation kaputt, und deswegen hat Veolia die Differenz eingeklagt. So ist das gelaufen! (Zwischenruf des
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite