Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll165. Sitzung / Seite 147

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15.48.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ganz kurz einleitend zum Antrag des Teams Stronach – Frau Kollegin Mühlberghuber hat es schon kurz ausgeführt –: Wenn zwei Kinder relativ kurz hintereinander geboren werden, dann hat es früher sein können, dass man um einen gewissen Anteil des Kinderbetreuungsgeldes umgefallen ist. Diesen Sachverhalt sollte es eigentlich jetzt mit dem Kinderbetreuungsgeld-Konto Neu nicht geben, weil es möglich ist, am Ende der Bezugsdauer den Restbetrag abzuholen und dann in die nächste Phase über­zugehen. (Abg. Neubauer: Was heißt das jetzt: „sollte es nicht“?) – Das ist so.

Der zweite Bereich ist, dass der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass bei Mehr­lingsgeburten ein 50-prozentiger Aufschlag beim Kinderbetreuungsgeld gerecht­fertigt ist.

Aber jetzt zum 1. März: Heute tritt das neue Kinderbetreuungsgeld-Konto in Kraft und sorgt für mehr Fairness, weil es unabhängig von der Bezugsdauer einen gleichen Geldbetrag vorsieht. – Das ist der erste Aspekt.

Der zweite Aspekt: Auf Wunsch der Eltern wurde dieses System auch flexibler gemacht. Das heißt, die Bezugsdauer kann in einem Rahmen grundsätzlich gewählt werden, und die Bezugsdauer kann einmal in dieser Periode geändert werden.

Und der dritte Aspekt, den ich anführen möchte, ist die Partnerschaftlichkeit. Es gibt einen 1 000 €-Bonus, wenn sich die Eltern die Betreuungsleistung 50 zu 50 oder 60 zu 40 teilen.

Es wird in diesen Tagen immer wieder diskutiert – lautstark diskutiert –, wo diese Bun­desregierung familienpolitisch steht. Ich möchte schon einige Argumente vorbringen, die ganz deutlich untermauern, dass uns die Familien in Österreich ein großes Anliegen sind.

Zum einen die ÖIF-Studie von Professor Mazal, die Folgendes besagt: Zwischen 2000 und 2014 ist die Inflationsrate bei 33,5 Prozent gelegen. Die Steigerung für familiäre Ausgaben, auf ein Kind bezogen, hat eine Erhöhung um 44 Prozent erfahren, also die Erhöhung lag weit über der Steigerung der Inflation.

Zum Zweiten sei hier angeführt: Die Erhöhung der Familienbeihilfe lag 2014 bei 4 Pro­zent, 2016 bei 1,9 Prozent und wird 2018 bei 1,9 Prozent liegen. Dann gab es 2015 die Steuerreform, von der Familien überdurchschnittlich profitiert haben, dann das Bud­get 2017 mit Mehrausgaben in der Höhe von 60 Millionen € aus dem Familien­budget.

Und abschließend ein kleiner Ausblick auf die nächsten Monate: die Indexierung der Familienbeihilfe ins Ausland. Auch hierin hat die Bundesregierung ein Bekenntnis abgegeben, dass anhand der Kaufkraft in den betreffenden Ländern, wo dieses Kind lebt, eine Indexierung der Familienleistungen zu erfolgen hat.

Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren, Frau Bundesministerin, und fasse zusammen: Die Geburtenrate steigt. Es sagen immer mehr Menschen in diesem Land: Ja, Österreich ist ein familienfreundliches Land! Wir haben im Europa-Ranking schon den zweiten Platz. Und es sind wichtige und richtige Projekte auf den Weg gebracht worden. Wir bleiben dran, und das mit aller Konsequenz. – Danke schön und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)

15.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort. – Bitte.

 


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