Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll165. Sitzung / Seite 146

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15.44.22 6. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1728/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderbetreu­ungsgeld für mehrere Kinder – jedes Kind muss gleich viel wert sein“ (1473 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberghuber. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.44.55

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon ein Zufall, dass wir gerade heute wieder über das Kinderbetreuungsgeld diskutieren, denn heute, am 1. März 2017, tritt die Novelle des Kinderbetreuungsgeldes in Kraft. Die Begeisterungs­ströme halten sich trotz der teuren Informationskampagnen in Grenzen – und das auch nicht zu Unrecht.

Das neue Kinderbetreuungsgeld-Konto, das an die Stelle der Pauschalvariante tritt, verwirrt viele junge werdende Mütter, denn das, was sich tatsächlich ändert, ist die Angabe der Bezugsdauer. Bei den Varianten sind früher noch die Monate angegeben worden, und jetzt sind aus den Monaten Tage geworden. Die Mütter können sich zuerst oft nichts darunter vorstellen, wenn sie hören, sie können 851 Tage Bezugs­dauer haben. Das ist dann schwierig, dann brauchen sie meistens einen Rechner, damit sie wissen, wie viele Monate sie zu Hause bleiben können.

Die Anspruchsdauer wurde auch verkürzt, was vor allem alleinerziehende Mütter betrifft, und unsere jahrelange Forderung nach Anpassung des Kinderbetreuungs­geldes an die Inflationsrate wurde wieder nicht erfüllt. Die Bundesregierung – Frau Minister, da spreche ich auch Sie an – hat die Novelle nicht genutzt, um die Familien bei den Folgegeburten besser zu fördern. Der Antrag betreffend „Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder – jedes Kind muss gleich viel wert sein“, den wir heute diskutieren, wird von uns, von den Freiheitlichen, unterstützt, ist auch im Ausschuss unterstützt worden, ist jedoch von den Regierungsparteien ÖVP und SPÖ abgelehnt worden.

Auch mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld hat sich nichts an der Rechtslage für Folgegeburten geändert, so endet der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind mit der Geburt des jüngeren Kindes. Weiterhin diskriminiert werden auch die Mehrlingsgeburten, so erhält nur das erste Kind das volle Kinderbetreuungsgeld, und für das zweite und die weiteren Kinder folgt nur mehr ein 50-prozentiger Zuschlag. Außerdem ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch dann, wenn sie vor der Geburt eines weiteren Kindes Anspruch auf Wochengeld hat.

Unser Anliegen, um die geringe Geburtenrate zu erhöhen, ist daher: Das Kinderbe­treuungsgeld sollte bei Folgegeburten parallel ausbezahlt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei Mehrlingsgeburten fordern wir einen 100-prozentigen Zuschlag, denn jedes Kind hat den gleichen Wert und den gleichen Status in unserer Gesellschaft, zumindest nach unseren Prinzipien der Familienförderung. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 


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