Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll165. Sitzung / Seite 168

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Rechnungshof beteiligt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Bei­fall.)

17.03

17.03.27

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-320 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist einstimmig angenommen.

17.03.538. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes über die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997, getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen für die Jahre 2014 und 2015 („Allgemeiner Einkommensbericht 2016“) (III-327/1507 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Jetzt kommen wir zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


17.04.14

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofprä­sidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Einkommensbericht zeigt uns die Zahlen aus den Jahren 2014 und 2015. Ich werde auf drei Punkte eingehen, die besonders auffallend sind: Reallohnverluste, Einkommensschere und die Art der Dienstverhältnisse.

Es ist ein Faktum, dass der Reallohnverlust bei Arbeiterinnen und Arbeitern 13 Prozent beträgt. Zur Einkommensschere: Ein eklatanter Einkommensnachteil zeigt sich vor allem bei Pensionistinnen, die mit der Hälfte jener Summe auskommen müssen, die Männer als Alterspension erhalten. Da war es auch ein wichtiger Schritt, dass die Mindestpension von zuvor 883 € jetzt auf 1 000 € erhöht wurde.

Der Bericht bestätigt eines generell, nämlich einen generellen Einkommensnachteil für Frauen. Woran liegt das? – Das liegt einerseits an den branchenspezifischen Unter­schieden, Frauen arbeiten vermehrt in minderbezahlten Berufen und bis dato weniger in männerdominierten Bereichen wie Finanz- und Versicherungswesen oder dem Ener­giesektor. Es liegt aber auch daran, wie die Dienstverhältnisse ausschauen. Stellen wir uns doch die Frage, warum sich gerade viele junge Frauen für Teilzeitdienst­ver­hält­nisse entscheiden oder entscheiden müssen. – Sie wissen ihre Kinder nicht betreut. Deshalb war es eine richtige und wichtige Initiative der Bundesregierung, den Ausbau der Kinderbetreuungsstätten ganz massiv in Angriff zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie müssen wissen, 2015 waren lediglich 34 Prozent der Frauen in Vollzeitbe­schäftigung aktiv. Ja, jetzt gibt es einige Frauen, die Vollzeit arbeiten, aber dann müs­sen diese mitunter feststellen, dass sie wesentlich weniger als ihre Kollegen verdienen, nämlich weniger als Männer im gleichen Unternehmen in der gleichen Funktion. Wie kann das sein? – In der Privatwirtschaft, das wissen wir, verdienen Frauen 22,4 Pro­zent weniger als ihre männlichen Kollegen. In diesem Punkt halte ich die innerbetrieb­liche Lohntransparenz für ein geeignetes Mittel, um dem entgegenzuwirken. Ange-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite