Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll165. Sitzung / Seite 169

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sichts der Tatsachen, die uns dieser Bericht liefert, kann eigentlich niemand in diesem Saal dagegen sein, das gilt auch angesichts der Tatsache, dass Österreich bei der Wirtschaftskraft der Frauen lediglich an der 22. Stelle in der OECD liegt. – Wahrlich kein Ruhmesblatt!

Bleiben wir noch kurz bei einigen anschaulichen Zahlen. Zwischen Arbeiterinnen und Arbeitern klafft eine Lohnschere von 57 Prozent. Da sind auch Teilzeitverhältnisse inkludiert, wenn also jemand nur wenige Wochen oder Monate über das Jahr verteilt arbeitet. Selbst bei den vollbeschäftigten Arbeitern verdienen Frauen aber noch immer ein Drittel weniger. Wir haben die Einkommensschere bei den Angestellten, wir haben die Einkommensschere selbst im Querschnitt, also bei Betrachtung von Arbeitern, Angestellten und Beamten in einem. Auch da verdienen Frauen um sage und schreibe 17 Prozent weniger.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Bericht und diese Zahlen zeigen einen deut­lichen Handlungsbedarf. Ich bin zuversichtlich, dass die Forderung nach einem Min­destlohn in der Höhe von 1 500 € breite Zustimmung finden wird – das ist ja auch im Regierungsprogramm verankert –, und ich appelliere an Sie, für innerbetriebliche Lohntransparenz zu plädieren – ich ersuche Sie darum –, damit würden wir Frauen ein Instrument in die Hand geben, mit dem sie bei Lohnverhandlungen entsprechend agieren können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kogler.)

Diese Vorschläge sind ein Beitrag dazu, Frauen während ihrer beruflichen Laufbahn, während ihrer aktiven Laufbahn zu unterstützen und ihnen Gleichstellung zu ermög­lichen. Sie sind aber vor allem ein Beitrag dazu, der Armut von Frauen, insbesondere im Alter, rechtzeitig entgegenzuwirken. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

17.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


17.08.46

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einkommens­bericht gibt wie immer einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Einkommen, über die Entwicklung in den einzelnen Kategorien, aber auch über die Anzahl der Beschäftigten in den jeweiligen Kategorien; und mit detaillierten Auswertungen wirkt der Bericht seit 1998 klärend auf viele Fragen betreffend das Einkommen ein. Wichtig ist allerdings eine eingehende Beschäftigung damit, um auch korrekte Schlüsse daraus ziehen zu können.

Einige Punkte möchte ich herausgreifen. 2015 hatten wir 4 226 000 unselbständig Erwerbstätige, und das bedeutet gegenüber dem Jahr 2014 eine Steigerung um rund 1,5 Prozent. Unselbständig Erwerbstätige erzielten im Jahr 2015 ein mittleres Brutto­jah­reseinkommen von 26 678 €. Die niedrigsten Einkommen wurden mit 19 215 € bei den ArbeiterInnen verzeichnet, das höchste mittlere Einkommen mit 53 747 € verzeichnete man bei den BeamtInnen.

Um diese Spreizung sachlich korrekt bewerten zu können, gibt – wie bereits ange­sprochen – der Bericht detaillierte Hinweise. Er führt zum Beispiel aus, dass es eine Reihe von Faktoren gibt, die sich positiv auf die Einkommenshöhe der BeamtInnen auswirken. Beamte sind im Vergleich zu anderen Gruppen nicht nur überdurch­schnitt­lich oft Akademiker, sondern im Schnitt auch deutlich älter als die Angehörigen der an­deren Beschäftigungsgruppen. Sie stehen seltener in Teilzeitbeschäfti­gungsver­hältnis­sen, und auch der Anteil der nicht ganzjährig beschäftigten BeamtInnen ist sehr gering.

Daraus ergeben sich aus meiner Sicht zwei Schlussfolgerungen: Zum einen ist der Vergleich mit anderen Gruppen oftmals irreführend und zum anderen zeigt sich, dass


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