Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 77

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Aber würde man jetzt, so wie im Antrag gefordert, hergehen und sagen, jetzt senken wir das auf das Niveau von ASVG-Pensionen, so weißt du ganz genau, dass das recht­lich nicht umsetzbar ist. Wir sind damals – das wissen wir auch – mit diesem Eingriff in die bestehenden Rechte einen sehr schmalen Grat gegangen, und Gott sei Dank hat uns dann der Verfassungsgerichtshof auch recht gegeben. Aber jetzt herzugehen und beim selben Personenkreis, wie gesagt, noch einmal eine Kürzung auf ASVG-Niveau zu ver­langen, ist populistisch, weil alle ganz genau wissen, dass das rechtlich nie und nimmer haltbar ist.

Dass auch der Verfassungsgerichtshof unserer Reduzierung damals zugestimmt hat, heißt also nicht, dass man jetzt jedes Jahr, jedes zweite Jahr hergehen und beim sel­ben Personenkreis wieder die Zusatzpensionen senken kann. Und nur damit sie das auch noch wissen, möchte ich es in Erinnerung rufen: Das hat bei Pensionistinnen und Pen­sionisten der Oesterreichischen Nationalbank Auswirkungen von bis zu 4 000 € monat­lich! (Abg. Peter Wurm: Ja, von 20 000 auf 16 000 € im Monat! Sagen Sie das dazu!) – Aber weiter kann man es nicht senken! Rechtlich kann man es nicht weiter senken!

Meiner Meinung nach ist es aber ein perfides Spiel, das hier herinnen von vielen be­trieben wird: Auf der einen Seite die Bevölkerungsschichten unterschiedlicher Beschäf­tigungsnormen gegeneinander aufzuhussen und zu sagen: Schweinerei, was der eine ver­traglich zugesichert bekommt!, und auf der anderen Seite auch zu sagen, wir können uns das bestehende ASVG-System nicht mehr leisten. Und dann kommen die Nächsten da­her und sagen: Nein, erhöhen wir die ASVG-Pensionen!

Dazu müssen wir zunächst einmal sagen: Dieser Blödsinn, der heute auch von Kolle­gin Gamon hier vom Rednerpult aus gesagt wurde, dass die ASVG-Pensionen nicht mehr leistbar seien, stimmt so nicht! Das stimmt so überhaupt nicht, denn das Gleiche konnte man 1958 – mir ist ein Zeitungsartikel von damals zugespielt worden – schon Zei­tungen entnehmen. 1958, drei Jahre nach Inkrafttreten des ASVG, hat man schon ge­sagt, die Pensionen werden wir uns so nicht leisten können! (Abg. Scherak: Na wenn ich immer mehr Geld ausgebe, dann geht es sich irgendwann nicht mehr aus!)

Ich möchte nur dazusagen: Für ASVG-Pensionen werden Arbeitgeber- und Arbeitneh­merbeiträge entrichtet. Wir zahlen uns unsere Pensionen zu 85 Prozent selbst. Hören wir daher endlich einmal auf, hier eine Verunsicherung dahin gehend zu betreiben, dass wir sagen, die Pensionen für unsere Jugend seien nicht mehr gesichert! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Peter Wurm – eine Broschüre über den „Plan A“ des Bundeskanzlers in die Höhe haltend –: Gute Laune!)

12.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


12.44.56

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Ja, Herr Wurm und Luxuspensionen, genau! Sie haben es damals zugelassen; ich werde es noch ansprechen.

Ich möchte aber, bevor Sie sich aufregen – ruhig bleiben! –, zuerst noch auf einen an­deren Punkt eingehen, der in diesen Tagesordnungspunkten – wir behandeln ja meh­rere unter einem – enthalten ist, und zwar auf die Prävention von Invalidität.

Das ist ein nicht unwesentlicher Punkt, der uns auch im Ausschuss beschäftigt hat. Es geht um schwerstkranke Menschen und ihre Möglichkeiten und ihre Zugänge zu Rehab-Maßnahmen. Wir werden dem zustimmen, das haben wir auch im Ausschuss schon an­gekündigt, wir werden unterstützen, dass es da zumindest ein, zwei Erleichterungen und Schritte in die richtige Richtung gibt, aber ich möchte auch hier noch einmal betonen, dass gerade Menschen, die keinen Berufsschutz haben, Menschen, die unter 1 000 € verdie-


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