Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 96

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dass in jenen Branchen, in denen das Senioritätsprinzip – sprich: dass man immer teu­rer wird, je älter man wird – nicht gilt und diese Kurve flach ist, mehr Ältere freigesetzt werden, als wenn es umgekehrt ist. Es liegt also nicht an den Kosten.

Es liegt zum Teil daran, dass ältere Menschen nach jahrzehntelanger schwerer körper­licher Arbeit nicht mehr imstande sind, diese auszuführen. Da muss ich aber fragen: Wa­rum haben wir solche Rahmenbedingungen? Wir haben einen sehr ausgeprägten Ar­beitnehmerInnenschutz, und trotzdem gibt es unzählige Menschen, die mit 50 nicht mehr arbeiten können. Das kann es nicht sein!

Meine These ist – ich weiß, das ist provokant, aber trotzdem –: Ich fürchte, dass ältere Menschen für Arbeitgeber unbequem werden. Ältere Menschen haben jahrzehntelange Erfahrung in dem, was sie tun, und sagen einem jüngeren Chef unter Umständen auch einmal, dass der eingeschlagene Weg vielleicht nicht der beste ist, eine Sache anzu­gehen. Das ist unbequem. Ältere Menschen kennen ihre Rechte. Sie sind jahrzehnte­lang Arbeitnehmer und wissen genau, was ihnen zusteht, was ihnen zuzumuten ist und was nicht. Bei Jüngeren ist das sehr oft nicht der Fall. Ältere Menschen sind unbe­quem. Das ist nach meiner These mit ein Grund dafür, dass so viele Leute ab 50 den Job verlieren.

Ich finde, dort müsste man hinschauen. Wir brauchen erstens umfassende Studien, die die Ursachen analysieren, und wir brauchen mehr Fairness bei den Arbeitgebern. Ich finde, auch da müsste man endlich ansetzen. (Beifall bei den Grünen.)

13.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


13.52.46

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz ein paar Punkte aus diesem Bereich ansprechen. Was den Antrag von Kollegen Muchitsch und mir betrifft, mit dem wir eine Maßnahme ergänzen, sodass die Betriebsratsperioden von vier auf fünf Jahre ausgeweitet werden: Das haben wir im Dezember im Arbeitsverfassungsgesetz bereits geregelt. Jetzt wird diese Periode auf Post und Telekom und unsere Kolleginnen und Kollegen von der Land­arbeit ausgedehnt, und auch für Behindertenvertrauenspersonen wird das nun gere­gelt. Da wir auch in allen anderen Körperschaften eine mindestens fünfjährige Dauer ha­ben, halte ich es für eine vernünftige Maßnahme, dass wir das jetzt auch bei den Be­triebsratskörperschaften allumfassend umsetzen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Betriebsrätinnen und Betriebsräten und bei allen Personalvertreterinnen und Personalvertretern einmal ganz herzlich bedanken. Es ist ein Knochenjob, der tagtäglich von Tausenden BetriebsrätInnen und Personalvertre­terInnen in Österreich geleistet wird, daher ist es mir ein Anliegen, diesen Menschen Danke zu sagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Schatz.)

Ein zweiter Punkt, den wir auch ansprechen und der für Irritationen sorgt, ist die De- facto-Lockerung des Kündigungsschutzes bei über 50-Jährigen. Ich glaube, man muss der Bevölkerung mitteilen: Es geht hier nicht darum, dass sich bei Menschen etwas ver­ändert, die aktiv im Erwerbsleben stehen, also ein aktives Dienstverhältnis haben, son­dern wir wollen jene unterstützen, die arbeitslos und über 50 sind.

Ich habe vorhin in einer Rede schon angesprochen, dass es eine extreme Herausfor­derung ist, diese Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es wird nämlich oftmals als Einstellungshemmnis für Unternehmerinnen und Unternehmer gesehen, wenn dieser bessere Kündigungsschutz mit im Gepäck ist, daher halte ich das für richtig.

 


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