Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 72

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geben. Es geht genau in die richtige Richtung. Für Unternehmen und Bürger bringt es weniger Bürokratie, vereinfachte Verwaltungsabläufe sowie mehr elektronische Kommu­nikation mit den Behörden. Das haben wir heute alles schon gehört.

Insgesamt werden mit der Sammelnovelle 25 Gesetze geändert, die einfach nicht mehr zeitgemäß sind. Lassen Sie mich vielleicht einen Aspekt exemplarisch darstellen: die GmbH-Gründung. Künftig ist es bei der GmbH-Gründung nicht mehr zwingend erforder­lich, dass man einen Notar beizieht, was den Gründungsprozess nicht nur beschleunigt, sondern auch billiger macht, Herr Kollege Stefan. Greift man bei einer Gründung den­noch auf einen Notar zurück, bezahlt man in Standardfällen – und rund 38 Prozent der rund 10 000 GmbH-Gründungen im Jahr sind eben solche Standardfälle – einen deut­lich geringeren Tarif. Wie gesagt, das ist nur ein Beispiel dafür, wie man den Men­schen, wie man den Bürgern das Leben in Zukunft erleichtern wird.

Ein anderer wesentlicher Aspekt ist, die Gesetzesflut generell einzudämmen. Man kann sich jetzt hierherstellen und sich darüber lustig machen, aber es ist nicht lustig. Im Ge­genteil: Es ist notwendig, und das ist ein Gesetz, das mit der Zeit geht. Wir haben heu­te gehört, dass eine One-in-one-out-Regelung, eine Sunset-Clause-Bestimmung und auch Vorgaben zur Vermeidung von Gold Plating etabliert werden sollen.

Was heißt das konkret? Was heißt das auf Deutsch? – Das heißt: Für jede neue Rege­lung wird nach Möglichkeit eine alte Regelung abgeschafft. Gesetze werden befristet erlassen und regelmäßig auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüft – ich denke, auch das ist ein guter Zugang. Und bei der Umsetzung von EU-Richtlinien wird darauf geachtet, dass man nicht über das Ziel hinausschießt und die vorgegebenen Standards quasi übererfüllt. Österreich ist da ja in vielen Bereichen päpstlicher als der Papst, das wis­sen wir – Stichwort Allergenverordnung: Das ist nicht notwendig. Österreich ist eines der wenigen Länder, in denen die Gastwirte quasi gezwungen wurden, ihre Speisekar­ten bis ins Detail anzupassen. In anderen Ländern reicht es, wenn man zum Wirt geht und dieser Auskunft gibt.

All das ist uns bewusst. Mit diesem Gesetz reagieren wir darauf, meine Damen und Herren. Ich denke, dieses Gesetz passt sehr gut zur Jahreszeit. Mit diesem Gesetz läu­ten wir den Frühjahrsputz im Regulierungsdschungel ein: durchlüften, entstauben, ent­rümpeln und den Menschen mehr Luft zum Atmen lassen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.18


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


11.18.52

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Deregulierungsgesetz klingt gut. Kollege Matznetter hat es schon gesagt: Bun­deskanzler Kern braucht einen Erfolg. Daher muss man eine gute Überschrift finden und nennt das Deregulierungsgesetz und Deregulierungsgrundsätzegesetz. – Das klingt ja wirklich ganz interessant. Vielleicht hat er es nicht verstanden, aber wir stimmen dem Deregulierungsgrundsätzegesetz zu. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Schi­manek: Zuhören!) Die Polemik ist also völlig ins Leere gegangen.

Allerdings bleibt natürlich die Kritik insofern bestehen, als dass es nicht notwendig wäre, sich selbst den Auftrag zu geben, dass man ab sofort prüft, ob Gesetze bürokra­tisch erforderlich sind oder richtige finanzielle Auswirkungen haben. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Walter Rosenkranz: Sie hätten ihm zuhören sollen, das ist schwierig!) Wir haben auch bis jetzt an sich kein Gesetz gebraucht, um Richtlinien nicht überzuerfüllen, denn es hat uns niemand dazu gezwungen, das zu machen, wie sogar der Kollege vor mir gesagt hat.

 


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