Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 84

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Wir stimmen also sicherlich nicht gegen unseren Koalitionspartner, denn wir wollen die Zusammenarbeit fortsetzen. Das ist das Wichtige. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Auch Klubobmann Strache, den ich herzlich im Ple­num begrüßen darf, möchte ich ganz klar sagen, warum wir dem, was Sie uns hier vor­legen, auch in einer namentlichen Abstimmung heute nicht die Zustimmung geben kön­nen. Aber ich bedanke mich noch einmal, dass Sie hier für Sebastian Kurz diese Wer­beeinschaltung gemacht haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das ist die Glaubwürdigkeit der ÖVP!)

11.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


11.43.34

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Sehr geehrter Herr Minister! Zunächst einmal möchte ich Kollegen Matznetter mit einer Art tatsächlicher Berichtigung korrigieren. Er ist leider nicht im Saal, aber er hat gemeint, nur Houdini könnte sich befreien. Aber da hat er natürlich James Randi, den ersten Preisträger des Heinz-Oberhummer-Awards für Wissenschaftskommunikation, ver­gessen, der diese Technik mindestens genauso gut beherrscht wie Houdini. – Es war mir wichtig, das zu erwähnen.

Deregulierung umfasst natürlich auch Vereinfachung von Unternehmensgründungen. Solche Vereinfachungen sind zu begrüßen, aber das Ausmaß kann nicht ganz kritiklos hingenommen werden. Deregulierung, die nicht weit genug geht und im Wesentlichen aus redaktionellen Änderungen besteht, verhindert echte Verbesserungen, fast ein biss­chen so, wie Homöopathie wirksame Therapien verhindert. Ich will das natürlich nicht gleichsetzen, Homöopathie ist gewerbsmäßiger Betrug, das weiß niemand besser als die Frau Gesundheitsministerin, und das kann man natürlich über dieses Gesetz nicht sagen.

Ich will dort ansetzen, wo Kollegin Steinacker über die Gründungsbegünstigungen nach § 9 für GmbHs gesprochen hat. Durch die Bestimmung, dass der Geschäftsführer auch der einzige Gesellschafter ist, wird ausgeschlossen, dass auch juristische Personen diese Vereinfachung in Anspruch nehmen können. Das ist eine vergebene Möglichkeit. Man hätte diese vereinfachte Gründung natürlich auch auf GmbHs, die von juristischen Personen gegründet werden, ausdehnen können. Gerade da – auch in Richtung des Kol­legen Stefan – ist es ja so, dass sehr oft dieser Schritt von jemandem ausgeführt wird, der bereits eine GmbH führt, der sozusagen die Hilfestellung von einem Notar nicht braucht. Aber ich gebe Ihnen in der Sache vollinhaltlich recht, dass diese Erleichterung nicht notwendigerweise zu mehr und leichteren Gründungen führt, denn die Kosten sind es tatsächlich nicht, um die es sich da dreht. Also mit Mehrpersonen-GmbHs und stan­dardisierter Satzung wäre dieser Schritt durchaus auch möglich gewesen.

In Summe sind diese Gesetze, diese Änderungen natürlich viel zu kleine Schritte, sie gehen aber in die richtige Richtung. Passieren sollte noch viel mehr: im Bereich der Un­ternehmensgründungen eben die Ausweitung auf juristische Personen, auch den An­wendungsbereich der Handysignatur kann man auf Standard-GmbHs mit Mustersat­zung ausweiten, die Bürokratie für laufende Unternehmen ist mit einem Einheitsgewer­beschein beziehungsweise elektronischen Anträgen zu reduzieren, et cetera. Man müss­te über die Publizitätspflicht in Printmedien sprechen – die versteckte Finanzierung der „Wiener Zeitung“ über die Inserate würde damit auch entfallen.

Wir würden ohnehin, was Unternehmensgründungen betrifft, eine Erleichterung in ei­nem sehr viel größeren Ausmaß anstreben, indem wir nämlich über Unternehmensfor­men sprechen. Es gibt da Ideen in Richtung einer Klein AG, Start-up AG beziehungs­weise einer GmbH Zero. Und wir dürfen uns schon die Frage stellen, wie zeitgemäß


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