Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 85

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Stammkapital einer GmbH heute noch ist und wozu man das braucht. Es kursiert ja noch immer die irre Vorstellung in manchen Köpfen, dass dieses Stammkapital in ei­nem Tresor liegt und im Krisenfall herausgenommen wird, um die Gläubigerinnen und Gläubiger zu befriedigen. In der Regel ist dieses Geld aber schon sehr bald nach der Gründung weg, und die Geschäftsführer und Gesellschafter müssen für die notwendige Liquidität einer GmbH ohnehin selbst durch persönliche Haftung sorgen. Die Größen­ordnung des Stammkapitals einer GmbH ist außerdem völlig willkürlich, entzieht sich völlig jeglicher Evidenz und liegt auch weit über dem europäischen Durchschnitt.

Also: wirkliche Vereinfachung durch die Diskussion über eine Aktualisierung der belieb­ten GmbH und auch der AG mit leichterer Übertragung von Anteilen und Hereinnahme von Investoren vor allem in der Gründungsphase! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

11.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


11.47.37

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte schon noch einmal auf einen Punkt zu sprechen kommen, der dieses Deregulierungsgesetz grund­sätzlich betrifft. Wir haben hier eine Sammelnovelle vorliegen, die 25 Novellen beinhal­tet. Diese 25 Novellen betreffen sieben verschiedene Ministerien, und trotzdem wird die­se Sammelnovelle dem Verfassungsausschuss zugewiesen, obwohl von diesen 25 No­vellen überhaupt nur drei vom Bundeskanzleramt stammen. Für die Diskussion dieser 25 Novellen inklusive dem Deregulierungsgrundsätzegesetz waren dann nur zwei Stun­den im Verfassungsausschuss vorgesehen.

Wir haben es hier also offensichtlich nicht nur mit einem Deregulierungsgesetz ganz grundsätzlich zu tun, sondern auch mit einer Deregulierung der Usancen im Parlament, wenn so wenig Zeit zur Verfügung steht, um Novellen ernsthaft zu diskutieren. Von den MinisterInnen, die betroffen waren, hatten natürlich auch nicht alle Zeit, zu uns zu kom­men; dementsprechend oberflächlich ist die Behandlung dieser Novellen ausgefallen.

Ich möchte jetzt auf zwei Punkte zu sprechen kommen und zwei Gründe bringen, wa­rum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden. Der erste betrifft das E-Government-Gesetz, zu dem heute noch ein Abänderungsantrag eingebracht wurde, dass auch private Unternehmen ein Personenkennzeichen ausgefolgt bekommen sollen. Das ist aus unserer Sicht nicht einzusehen. Es ist jetzt schon so, dass private Unternehmen zu viele KundInnendaten sammeln. Wir haben das generelle Problem, dass riesengroße Datenmengen gesammelt werden und Kundinnen und Kunden meistens gar nicht wis­sen, was die Unternehmen alles über sie wissen. Ich sehe nicht ein, warum solche Da­tensammlerei, Datensammelwut noch weiter staatlich unterstützt werden soll. Das ist der erste Punkt, der den Datenschutz betrifft.

Der zweite Punkt – das wurde auch schon genannt – betrifft das Zustellgesetz. Grund­sätzlich ist es so, dass die elektronische Zustellung möglich sein soll, aber in Zukunft entfällt die dritte Benachrichtigung, die postalisch ausgefallen wäre. Bisher hat man den gelben Zettel im Postkasten gehabt und eine zweiwöchige Frist zur Abholung bei der Post. Mit dem neuen Gesetz gilt bei elektronischer Zustellung ab dem ersten Werk­tag als zugestellt. Künftig wird es so sein, dass ich auch eine Benachrichtigung über ein abzuholendes Dokument bekomme, aber die Beweislast, ob ich diese Benachrichti­gung tatsächlich bekommen habe, liegt bei mir. Sie kennen das sicher selbst: Bewei­sen Sie einmal, dass Sie ein E-Mail nicht erhalten haben!

Das heißt, da wird der Rechtsschutz eingeschränkt, der Rechtsschutz nicht ausreichend gewahrt, und das kritisiert auch das Justizministerium.

 


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