Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 115

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So wird zB die Tomate in künstlich beheizten und beleuchteten Gewächshäusern, auf Vlies mit Flüssigdünger auf 7m hohen Pflanzen gezogen, und dies auf einer Fläche von 5 bis 25 ha und mehr und nahezu rund um das ganze Jahr. Einmal im Jahr müssen die Gewächshäuser desinfiziert werden.

Dies ergibt vielfache Auswirkungen auf die Umwelt, im Detail auf das Orts- und Land­schaftsbild, den Boden durch Versiegelung, den Gewässerhaushalt (durch Grundwas­sernutzung für Bewässerung und Oberflächenwasser-Sammlung und Nutzung), auf Fließgewässer und Hochwasserabfluss durch Hochwasserschutzmaßnahmen für das Gewächshaus, auf die Ressourcen durch Gas- und Geothermienutzung, auf die Ge­sundheit durch Transportemissionen durch Betriebsmittelzufuhr und Abtransport der Produkte und Abfälle, auf das Wohlbefinden durch Lichteinwirkung sowie auf die land­wirtschaftliche Produktion der Nachbargrundstücke durch Schatteneinwirkung, u.v.a.m..

Die diversen Verfahren nach WasserrechtsG und Bauordnung werden getrennt abge­führt, eine integrative und umfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen (inkl Ener­gieeffizienz und Abfallvermeidung) unterbleibt. Nach österreichischer Rechtslage ist ei­ne ausreichende Partizipation der lokalen Bevölkerung, der Umweltanwaltschaft und der Umweltorganisationen nicht gewährleistet.

Industrielle Anlagen der Gemüseproduktion zeitigen erhebliche Umweltauswirkungen und sind in der Bevölkerung sehr umstritten. Sie sollten daher einer Umweltverträglich­keitsprüfung unterzogen werden. Es sollte daher ein Tatbestand Intensivgemüsepro­duktion in den Anhang 1 des UVP-G aufgenommen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird ersucht, dem Nationalrat einen Novellenentwurf zum UVP-G vorzulegen, womit für die Intensivgemüseproduktion ein ordentliches UVP-Verfahren (UVP-G Anhang 1 Spalte 1) zur Pflicht wird.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Dr. Feich­tinger. – Bitte.

 


13.33.56

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich darf auch zu Beginn meiner Rede auf die „Pres­sestunde“ vom letzten Sonntag Bezug nehmen. Herr Bundesminister, Sie haben dort wie­derum angekündigt, dass wir bis Mitte des Jahres die Vorschläge zur Klima- und Ener­giestrategie im Haus haben werden. Ich möchte Sie wirklich ersuchen, diesen Zeitplan einzuhalten, vor allem aufgrund der mehr als bedenklichen Entwicklungen, die wir der­zeit in den Vereinigten Staaten erleben, wo Maßnahmen, die unter der Obama-Admi­nistration noch zur Umsetzung gelangen sollten, nunmehr von Präsident Trump total ins Gegenteil verkehrt werden. (Abg. Brunner: Sogar ExxonMobil ...!) Sogar ExxonMobil, wie Kollegin Brunner schon gesagt hat, und auch die Volksrepublik China bekennen sich zur Umsetzung der Klimaziele von Paris.

Nun komme ich aber zum Verwaltungsreformgesetz. Kollege Rauch, wir würden es durch­aus sehr begrüßen, wenn sehr viele Maßnahmen des Plans A sehr rasch in Umset-


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