Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 152

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sofort noch einmal mit den ausländischen Lastwagen mit den Tieren. Ihr belügt unsere KonsumentInnen und unsere Bauern. Das geht nicht! Das gefährdet die Zukunft und ganz besonders die Ernährungssouveränität.

Damit man diesen Gütesiegeldschungel beendet, bringe ich wieder folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesie­gel-Gesetz“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, in Einvernehmen mit den in der gegenständlichen Angelegenheit relevan­ten Ressorts dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen österreichischen Qualitätssiegels für alle in Österreich erzeugten Lebensmittel zu ermöglichen.“

*****

Ich betone: für alle in Österreich erzeugten Lebensmittel. – Wir bitten um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach.)

15.47


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

EntschIießungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesie­gel-Gesetz“ eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Jahresvor-schau der Europäischen Kommission 2017 sowie dem operativen Arbeitsprogramm des Rates (III-351/1554 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates vom 29.03.2017

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gü­tesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmitteln durch eine Vielzahl von Vermerken, Auf­drucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kenn­zeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungsinflation aus­geliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmitteln Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher sein, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie ver­arbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist.

Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 100 weitere "Gütezeichen" und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degradie-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite