Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 159

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Das heißt, ich als Kunde kann mich darauf verlassen: Wenn diese Flasche dieses rote Gütezeichen trägt, diese geografische Ursprungsbezeichnung, dann ist sowohl das Pro­dukt als auch die Verarbeitung aus der Region. In Österreich gibt es zehn Produkte, die dieses rote Gütesiegel tragen dürfen.

Kritisch und strittig ist die geschützte geografische Angabe. In Österreich gibt es sechs Produkte, die diese geschützte geografische Angabe haben. Besonders umstritten ist natürlich dieses Produkt (eine entsprechende Lebensmittelpackung in die Höhe haltend): der Tiroler Speck. Was heißt geschützte geografische Angabe? – Geschützte geografi­sche Angabe heißt in diesem Fall: Die Produktion erfolgt in Tirol ... (Abg. Pirklhuber: ... ein ganz anderes Zeichen! Geschützter geografischer Ursprung!)

Das ist die geschützte geografische Angabe. (Der Redner stellt eine weitere Tafel, auf der ein rundes blau-gelbes Siegel mit der Aufschrift „Geschützte geografische Angabe“ abgebildet ist, vor sich auf das Rednerpult.) Wenn Sie dieses blaue Zeichen sehen, dann wissen Sie: Das ist in Tirol produziert, die Rohstoffe können von irgendwoher kom­men. Es ist allerdings die Qualität geregelt, welche verarbeitet werden darf. Es ist gere­gelt, wie die Verarbeitung zu erfolgen hat. All das ist geregelt. Allerdings, wie gesagt, die Rohstoffe dürfen von überall her kommen. Und wo wir hier einen Graubereich ha­ben, ist, dass die Qualitätsregeln für diese g.g.A.-Produkte sehr unterschiedlich sind.

Nehmen wir das steirische Kürbiskernöl zum Beispiel, dann ist klar, dass der Kern ge­regelt ist. Das heißt, es muss ein österreichischer Kern sein. Es ist das Anbaugebiet klar geregelt, das kann sein: Steiermark, Burgenland, Niederösterreich. Und es ist klar, in welchen Bezirken dieses Öl verarbeitet werden darf. Wenn wir jetzt aber sagen, wir schaffen das g.g.A. ab, dann ist auch das steirische Kürbiskernöl weg!

Das heißt, wir haben natürlich Themen, wie wir für die Konsumentinnen und Konsu­menten die Qualität dieses Gütesiegels besser erklären können. Ich habe es mir ein­fach gemacht, ich habe gesagt: Du kannst dir sicher sein, bei Rot stimmen Inhalt und Verpackung zusammen, bei Blau können Inhalt und Verpackung ein bisschen unter­schiedlich sein. Das ist leider so. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Na, es war ein Sicker­witz, gell, Kollege! (Heiterkeit des Redners.)

Das Dritte, was es inzwischen noch gibt: Es gibt ein drittes Kennzeichen, und das ist garantiert traditionelle Spezialität. Es schaut so aus. (Der Redner hält eine Packung Heu­milch und eine Tafel, auf der die Aufschrift „Garantiert traditionelle Spezialität“ zu lesen ist, in die Höhe.) In Österreich gibt es eine, das die Heumilch. Auf dieses Produkt kön­nen wir stolz sein, und ich würde mir auch wünschen, dass wir mehr solcher Produkte im Handel sehen, dass auch die Konsumentinnen und Konsumenten verstärkt zu sol­chen Produkten greifen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

16.05


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


16.06.11

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Kollege Vogl hat uns einen Erläuterungsbericht gegeben, vor allem den Zuschauern vor den Schirmen und auf der Galerie, wie das mit den Ursprungsbezeichnungen ist, was ich für sehr wichtig halte.

Aber Kollege Pirklhuber hat auch eines gesagt, und das ist, dass es viel zu viele Kenn­zeichnungen gibt, viel zu viele Labels, wo sich im Grunde genommen keiner mehr aus­kennt und vor allem der Kunde nicht mehr auskennt. Ich glaube, der Antrag ist gut. Bes­ser und auf alle Fälle forciert werden sollte der geografische Ursprung, also das g.U., um das geht es. Wenn ich etwas für eine gemeinsame Geschichte tun will, dann den-


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