Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 158

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1,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben das Volksbegehren mit der Forderung un­terschrieben: Keine Gentechnik auf dem Teller! Aber beim AMA-Gütesiegel ist nicht in allen Markenprogrammen Gentechniksoja eliminiert. Es gibt dort immer noch Program­me, wo Gensoja verwendet wird.

Meine Damen und Herren! Das ist ganz einfach nicht konsistent. Herr Minister, Sie sind verantwortlich: Das gehört abgestellt! Daher werden wir den Antrag des Kollegen Jan­nach selbstverständlich unterstützen.

Auch was das g.g.A.-Zeichen betrifft – auf europäischer Ebene; der Antrag des Kolle­gen Steinbichler –, ist das, muss ich sagen, eine Lücke und eine Verwirrungsstrategie. Entweder wird ein Produkt wirklich in einer Region produziert und hat einen geografi­schen Ursprung – nämlich, Rohstoffe und Verarbeitung sind in einer Hand, sind in die­ser Region, wie immer die definiert ist, und das ist für den Konsumenten nachvollzieh­bar –, oder eben nicht!

Wenn es so geht, dass man Rohstoffe in Spanien einkaufen und vielleicht in Oberös­terreich verarbeiten kann, und man dann g.g.A. sagt, weil sein Verarbeitungsbetrieb da ist, dann ist das Irreführung und Täuschung. Daher ist eine Reform notwendig. Da wä­re es auch gut, wenn wir im Ausschuss vielleicht Konsens herstellen und gemeinsam in diese Richtung einen entsprechenden Antrag zusammenbringen. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen sowie des Abg. Steinbichler.)

16.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


16.02.06

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! (Der Redner positioniert einige Utensilien auf dem Redner­pult.) Wie unschwer zu erkennen ist, nehme ich Bezug auf den Antrag des Herrn Kol­legen Steinbichler, welcher die Abschaffung des g.g.A.-Gütezeichens fordert.

Unbestritten ist, dass KonsumentInnen mehr Informationen wollen, mehr Transparenz einfordern. Es ist in der Diskussion auch schon angesprochen worden, dass es bereits viele nationale Gütezeichen gibt, wo die Frage besteht: Trägt dies mehr zur Aufklärung des Konsumenten bei, oder gibt es nicht mehr Verwirrung, die dadurch entsteht?

Unbestritten ist auch, dass Österreich für die Qualität seiner Lebensmittel bekannt ist und wir uns in Europa sozusagen als Feinkostladen Österreich definieren, womit natür­lich auch der Export eine wichtige Rolle für unsere Lebensmittelindustrie spielt. Wenn wir Export haben wollen, dann ist es, glaube ich, auch wichtig, dass es Regeln und eu­ropäische Kennzeichnungen gibt. Dass diese europäischen Kennzeichnungen erfolg­reich sind, sehen wir im Bereich des europäischen EU-Bio-Logos, wo alle Bioprodukte europaweit eine einheitliche Kennzeichnung tragen.

Was ich mir da wünschen würde, ist, dass wir uns, wenn wir internationale Handelsab­kommen abschließen, auch national dafür einsetzen würden, dass diese Schutzbestim­mungen, die wir in Österreich ja erreicht haben, dann auch in diesen internationalen Han­delsabkommen vorkommen.

Jetzt ist die Frage: Was wollen wir mit diesen Gütezeichen regeln? – Ich glaube, wich­tig ist für die Menschen, sie wollen die Qualität und, was auch schon angesprochen wor­den ist, die Regionalität geregelt haben. (Der Redner stellt eine Flasche Olivenöl und ei­ne Tafel, auf der ein rundes rot-gelbes Siegel mit der Aufschrift „Geschützte Ursprungs­bezeichnung“ abgebildet ist, vor sich auf das Rednerpult.) Wenn also ein Kunde dieses Olivenöl erwirbt und dieses Kennzeichen darauf vorfindet, dann muss er darauf vertrau­en dürfen, dass für dieses kretische Olivenöl die Oliven in Kreta angebaut und gepflückt wurden und auch in Kreta verarbeitet worden sind.

 


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