nen. Ich bekomme von Ihnen und auch vom Kollegen Hable so viel Kritik (Zwischenruf des Abg. Rossmann): Wir beschäftigen uns nicht intensiv mit dem Bundesrechnungsabschluss, wir beschäftigen uns nicht intensiv mit dem Finanzrahmen. – Jetzt würden wir es tun, und Sie sind für kein einziges Argument zu haben.
Es tut mir leid, aber es ist ganz einfach eine gute Maßnahme. Es ist eine gute Regelung und es trifft auch nur bis 31. Dezember 2018 zu. Wir sind ja nicht beratungsresistent, da haben wir auch auf die Beratungen im Haushaltsrechtsbeirat geachtet, und daher gilt es jetzt auch nur bis 31. Dezember 2018.
Ich habe immer gesagt: Wir können den Budgetprozess verändern, wir können im Herbst intensiver diskutieren. Ich habe sogar angeboten, dass wir den Rechnungsabschluss in einer eigenen Sitzung des Budgetausschusses behandeln. Aber bitte, wenn das nicht gewünscht ist und wenn Argumente nicht mehr zählen, dann dürfen Sie von mir aber auch keine Kooperationsbereitschaft mehr erwarten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Na geh! – Abg. Lugar: Ist das jetzt eine Drohung?!)
18.19
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.
18.20
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Ich möchte zum Thema Spekulationsverbot reden. Das ist ein durchaus wichtiges Thema. Wir wissen ja aus der Vergangenheit, dass mit öffentlichen Geldern sehr oft Missmanagement stattgefunden hat und hohe Spekulationsverluste aufgelaufen sind. Ich erinnere zum Beispiel an Salzburg, Niederösterreich oder auch Linz. Insofern ist es natürlich gut, wenn es jetzt gesetzliche Maßnahmen gibt, um ein solches Spekulationsverbot auf den Weg zu bringen.
Es ist natürlich klar, dass jeder Mann, jede Frau mit seinen beziehungsweise ihren privaten Geldern tun und lassen kann, was er oder sie will. Womit das natürlich nicht geht, ist Steuergeld, sind öffentliche Gelder. Diese sind öffentlichen Zwecken gewidmet und sind, sollen und dürfen nicht Gegenstand von Investitionen und Spekulationen auf den Finanzmärkten sein.
Insofern ist es erfreulich zu hören, dass in der Regierungsvorlage festgehalten ist, dass die Finanzgebarung des Bundes risikoavers auszurichten ist, dass Kreditaufnahmen zum Zweck mittel- und langfristiger Veranlagungen unzulässig sind, dass auch derivative Finanzinstrumente ohne entsprechendes Grundgeschäft unzulässig sind.
Das kommt einem bekannt vor, denn so oder so ähnlich ist es auch in dem gemeinsamen Antrag, den Kollege Rossmann und ich hier im Hohen Haus eingebracht haben, vorgesehen. Was leider nicht vorgesehen ist, ist, dass diese Regelungen in Verfassungsrang erlassen werden. Hiermit gibt es keine verfassungsrechtliche Regelung, und das bedeutet natürlich auch, dass es keine einheitliche Regelung für Bund, Länder und Gemeinden geben wird.
Das heißt, die Methode Kraut und Rüben, auch über die Länder hinweg, wird weiterhin existieren. Es wird keine Vergleichbarkeit geben, es wird keine sinnvolle Bewertung geben, wie denn diese Spekulationsverbote geregelt sind und wie sie in der Praxis gehandhabt werden. Das ist schade, denn einen solchen Antrag, eine solche verfassungsrechtliche Regelung hätten Kollege Rossmann und ich vorgeschlagen. Das ist im Ausschuss leider wieder einmal von SPÖ und ÖVP abgelehnt worden, wie ich mich erinnere, auch ohne weitere Diskussion.
Sie hätten eigentlich mit unseren Fraktionen eine Verfassungsmehrheit in diesem Haus. Es wäre also die Möglichkeit gegeben, diesbezüglich eine Regelung in der Finanzverfassung zu verabschieden und für eine wirklich moderne und einheitliche Regelung für
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