Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 199

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Bund, Länder und Gemeinden zu sorgen. Diese Möglichkeit, dieses Angebot ist leider nicht angenommen worden. Es ist eine verpasste Chance, sage ich auch dazu, par­teienübergreifend zusammenzuarbeiten, und leider auch eine verpasste Chance, in die­sem Sinne für einen sorgsamen Umgang mit Steuergeld zu sorgen. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kogler.)

18.23


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte. (Abg. Rädler: Verhaltener Applaus! Sehr verhalten! – Abg. Vetter: Sehr verhalten! – Zwischen­ruf des Abg. Lugar.)

 


18.23.13

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! (Abg. Kogler: Bei euch war gar kein Applaus! – Abg. Vetter: Von uns war kein Applaus! – Abg. Kogler: Na eben!) – Soll der Präsident unterbrechen, oder machen wir weiter? (Abg. Lugar: Ja, unterbrechen wir, dann können wir auf einen Kaffee gehen!)

Natürlich hätten wir uns wahrscheinlich alle hier gewünscht, wir könnten das Speku­lationsverbot einfach auch für alle Länder erlassen. Es ist völlig klar, dass Österreich eine föderale Verfassung hat, bei der eigene gesetzgebende Körperschaften als soge­nannte Landtage bestehen, und die Geschichte halt nicht so einfach geht.

Ich freue mich aber, dass wir einheitlicher Meinung sind, dass das ein sinnvoller Vor­schlag ist, um das einmal für den Bund, die nachgeordneten Rechtsträger und die So­zialversicherungsträger durchzusetzen. Es ist das Bohren harter Bretter, daher wird man noch länger bei dem Spekulationsverbot draufbleiben müssen, damit wir irgend­wann einmal ein harmonisches System bekommen, in dem das Gleiche gilt. Für diese Gesetzgebungsperiode sind wir froh, dass wir das haben, und seien wir froh, dass wir auf der Artikel-15a-Vereinbarung basierend wenigstens Ansätze in den Bundesländern haben.

Nun zum zweiten Teil, und die gute Nachricht, lieber Bruno Rossmann, ist: Das gilt ja nur bis 2018. Das heißt, die Verschiebung dieser grundsätzlichen Neuerung aus dem Haushaltsrecht, die wir 2013 alle beschlossen haben, wird ja jetzt einmal nur für zwei Jahre gelten, und zwar bis zum Vorliegen nicht nur der Evaluierung, die vorhin schon angesprochen wurde, sondern auch der Evaluierung durch den IWF und die OECD. So­bald diese vorliegen, werden wir uns das noch einmal anschauen – Punkt eins.

Punkt zwei: Das Jahr 2018 ist ja nicht irgendein Jahr. Es ist jenes Jahr, in dem auch die nächste Nationalratswahl stattfinden muss (Abg. Rossmann: Warum?), noch ein­mal: stattfinden muss, weil die fünf Jahre spätestens im Herbst 2018 auslaufen. Das heißt, wir haben eine exzeptionelle Situation, die Zusammenlegung ist nicht der Normal­betrieb. Diese Bestimmung gilt nur bis 2018.

Also in diesem Sinne ist es ja nicht so, dass jetzt ein Modell – Finanzrahmen im Früh­jahr, Detailbudget im Herbst – zu Grabe getragen wird, sondern es handelt sich um ein Abwarten der Evaluierung und eine Befristung dieser Maßnahme bis eigentlich zur nächsten GP. Meine Einladung lautet, weiter darüber zu diskutieren und sich anzu­schauen, wie es ist. Nützen wir es als Planung, und schauen wir, wie es gehen wird!

Der letzte Punkt ist der Antrag gemäß § 27 GOG für die Überschreitungsermächtigung. Da geht es darum, dass wir ein genügend gut ausgestattetes Bundesamt für Fremden­wesen und Asyl haben plus die Rechtsmittelinstanz im Bundesverwaltungsgericht. Da ist es notwendig, weil über 60 000 Fälle zur weiteren Behandlung und Bearbeitung an­stehen, auch entsprechende Man- und Womanpower zur Verfügung zu haben.

 


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