Bund, Länder und Gemeinden zu sorgen. Diese Möglichkeit, dieses Angebot ist leider nicht angenommen worden. Es ist eine verpasste Chance, sage ich auch dazu, parteienübergreifend zusammenzuarbeiten, und leider auch eine verpasste Chance, in diesem Sinne für einen sorgsamen Umgang mit Steuergeld zu sorgen. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kogler.)
18.23
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte. (Abg. Rädler: Verhaltener Applaus! Sehr verhalten! – Abg. Vetter: Sehr verhalten! – Zwischenruf des Abg. Lugar.)
18.23
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! (Abg. Kogler: Bei euch war gar kein Applaus! – Abg. Vetter: Von uns war kein Applaus! – Abg. Kogler: Na eben!) – Soll der Präsident unterbrechen, oder machen wir weiter? (Abg. Lugar: Ja, unterbrechen wir, dann können wir auf einen Kaffee gehen!)
Natürlich hätten wir uns wahrscheinlich alle hier gewünscht, wir könnten das Spekulationsverbot einfach auch für alle Länder erlassen. Es ist völlig klar, dass Österreich eine föderale Verfassung hat, bei der eigene gesetzgebende Körperschaften als sogenannte Landtage bestehen, und die Geschichte halt nicht so einfach geht.
Ich freue mich aber, dass wir einheitlicher Meinung sind, dass das ein sinnvoller Vorschlag ist, um das einmal für den Bund, die nachgeordneten Rechtsträger und die Sozialversicherungsträger durchzusetzen. Es ist das Bohren harter Bretter, daher wird man noch länger bei dem Spekulationsverbot draufbleiben müssen, damit wir irgendwann einmal ein harmonisches System bekommen, in dem das Gleiche gilt. Für diese Gesetzgebungsperiode sind wir froh, dass wir das haben, und seien wir froh, dass wir auf der Artikel-15a-Vereinbarung basierend wenigstens Ansätze in den Bundesländern haben.
Nun zum zweiten Teil, und die gute Nachricht, lieber Bruno Rossmann, ist: Das gilt ja nur bis 2018. Das heißt, die Verschiebung dieser grundsätzlichen Neuerung aus dem Haushaltsrecht, die wir 2013 alle beschlossen haben, wird ja jetzt einmal nur für zwei Jahre gelten, und zwar bis zum Vorliegen nicht nur der Evaluierung, die vorhin schon angesprochen wurde, sondern auch der Evaluierung durch den IWF und die OECD. Sobald diese vorliegen, werden wir uns das noch einmal anschauen – Punkt eins.
Punkt zwei: Das Jahr 2018 ist ja nicht irgendein Jahr. Es ist jenes Jahr, in dem auch die nächste Nationalratswahl stattfinden muss (Abg. Rossmann: Warum?), noch einmal: stattfinden muss, weil die fünf Jahre spätestens im Herbst 2018 auslaufen. Das heißt, wir haben eine exzeptionelle Situation, die Zusammenlegung ist nicht der Normalbetrieb. Diese Bestimmung gilt nur bis 2018.
Also in diesem Sinne ist es ja nicht so, dass jetzt ein Modell – Finanzrahmen im Frühjahr, Detailbudget im Herbst – zu Grabe getragen wird, sondern es handelt sich um ein Abwarten der Evaluierung und eine Befristung dieser Maßnahme bis eigentlich zur nächsten GP. Meine Einladung lautet, weiter darüber zu diskutieren und sich anzuschauen, wie es ist. Nützen wir es als Planung, und schauen wir, wie es gehen wird!
Der letzte Punkt ist der Antrag gemäß § 27 GOG für die Überschreitungsermächtigung. Da geht es darum, dass wir ein genügend gut ausgestattetes Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl haben plus die Rechtsmittelinstanz im Bundesverwaltungsgericht. Da ist es notwendig, weil über 60 000 Fälle zur weiteren Behandlung und Bearbeitung anstehen, auch entsprechende Man- und Womanpower zur Verfügung zu haben.
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